Führerscheinentzug wegen Verstößen in der Probezeit, wie lang ist meine Probezeit dann?

6 Antworten

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Hallo,

die Probezeit wird nur einmal um 2 Jahre auf maximal 4 Jahre verlängert.

Ist der Führerscheinentzug innerhalb dieser Zeit, dann ruht die Probezeit und die restliche Zeit wird nach Wiedererteilung hinten drangehängt.

Wenn - wie du es beschreibst - zum Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis die 4 Jahre rum waren, dann hast du keine Probezeit mehr.

Viele Grüße

Michael


wenn mich nicht alles täuscht greift nun die 3 Stufe d.h. die Pappe ist mind. 6 Monate weg - entweder kommt das durch das Gericht oder Führerscheinstelle. m.W. kannst 3 Monate vor Ablauf die Neubeantragung der Fahrerlaubnis stellen. 

während dem FS-Entzug ruht die Probezeit und wird ab Neuerteilung angehängt bis die 4 Jahre um sind. 

Hey. Ich kann dir da nichts verlässiches sagen, aber da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt wird es meiner Meinung nach so sein: Du bestehst alles und darfst generell wieder fahren und erhälst nach Zeit X deinen Lappen wieder. Deine Probezeit wird durch den Verstoß meineswissens um nochmal 2 Jahre verlängert. Hoffe das stimmt. MfG

19Michael69  16.02.2017, 00:38

Hoffe das stimmt.

Nein, leider nicht ;-)

Die Probezeit wird nur einmal um 2 Jahre auf maximal 4 Jahre verlängert.

Weitere Maßnahmen sind dann eine Verwarnung und in der dritten Stufe der Entzug der Fahrerlaubnis. So wie es ihm ja auch ergangen ist.

Gruß Michael

Deine Probezeit kann noch nicht vorbei gewesen sein, sonst wäre dir die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden. Wahrscheinlich wurde sie um 2 Jahre verlängert; in der Zeit, in der die Fahrerlaubnis erloschen ist, ist die Probezeit gehemmt, läuft also nicht weiter.

Da die Restprobezeit dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet werden muss, wird sie sicher irgendwo vermerkt und ausgerechnet sein. Wenn du deinen neuen Führerschein abholst, fragst du am besten die Kollegin/den Kollegen vor Ort.

Calucha 
Beitragsersteller
 17.02.2017, 19:21

Doch da Vergehen kurz vor Probezeitende war. Bis das Ganze durch die Behörden bearbeitet wurde, war diese vorbei. 

Bin da kein Fachmann, aber ich würde vom Datum des Verstoßes ausgehen. Und der war zwei Monate vor Beendigung der Probezeit (wie Du schreibst).

Desweiteren lies mal da:

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/

Wenn ich das richtig verstehe, musst Du den Führerschein komplett neu machen und dann gilt vermutlich wieder 2 Jahre Probezeit.

Calucha 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 18:27

Wie ich bereits auf mehreren Seiten gelesen habe, wird eine erneute Prüfung in der Regel erst angeordnet, wenn zwischen Entzug und Neuerteilung mindestens 2 Jahre vergangen sind.