Führerscheinentzug wegen Verstößen in der Probezeit, wie lang ist meine Probezeit dann?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage auf die ich bisher keine Antwort finden konnte. Ich hatte in der Probezeit einen Unfall gehabt, wodurch ich einen Punkt bekam. Also hatte ich an einem Aufbauseminar teilgenommen. Im Anschluss wurde ich ein Jahr später mit 21km/h über Tempolimit geblitzt. Und 2 Monate vor Probezeitende (mit Verlängerung) mit zu wenig Abstand gemessen (1/2 Sicherheitsabstand). 3 Monate nach Probezeitende kam dann der Brief, dass der Führerschein entzogen wird. MPU wurde angeordnet.
Jetzt ist die Frage, wenn ich die MPU bestanden habe, wie lange beträgt dann die Probezeit? Ich habe gelesen, dass die bereits abgeleistete Probezeit angerechnet wird, bei mir war diese ja vorbei. Heißt es, dass ich keine erneute Probezeit bekomme?
6 Antworten
Hallo,
die Probezeit wird nur einmal um 2 Jahre auf maximal 4 Jahre verlängert.
Ist der Führerscheinentzug innerhalb dieser Zeit, dann ruht die Probezeit und die restliche Zeit wird nach Wiedererteilung hinten drangehängt.
Wenn - wie du es beschreibst - zum Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis die 4 Jahre rum waren, dann hast du keine Probezeit mehr.
Viele Grüße
Michael
wenn mich nicht alles täuscht greift nun die 3 Stufe d.h. die Pappe ist mind. 6 Monate weg - entweder kommt das durch das Gericht oder Führerscheinstelle. m.W. kannst 3 Monate vor Ablauf die Neubeantragung der Fahrerlaubnis stellen.
während dem FS-Entzug ruht die Probezeit und wird ab Neuerteilung angehängt bis die 4 Jahre um sind.
Hey. Ich kann dir da nichts verlässiches sagen, aber da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt wird es meiner Meinung nach so sein: Du bestehst alles und darfst generell wieder fahren und erhälst nach Zeit X deinen Lappen wieder. Deine Probezeit wird durch den Verstoß meineswissens um nochmal 2 Jahre verlängert. Hoffe das stimmt. MfG
Hoffe das stimmt.
Nein, leider nicht ;-)
Die Probezeit wird nur einmal um 2 Jahre auf maximal 4 Jahre verlängert.
Weitere Maßnahmen sind dann eine Verwarnung und in der dritten Stufe der Entzug der Fahrerlaubnis. So wie es ihm ja auch ergangen ist.
Gruß Michael
Deine Probezeit kann noch nicht vorbei gewesen sein, sonst wäre dir die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden. Wahrscheinlich wurde sie um 2 Jahre verlängert; in der Zeit, in der die Fahrerlaubnis erloschen ist, ist die Probezeit gehemmt, läuft also nicht weiter.
Da die Restprobezeit dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet werden muss, wird sie sicher irgendwo vermerkt und ausgerechnet sein. Wenn du deinen neuen Führerschein abholst, fragst du am besten die Kollegin/den Kollegen vor Ort.
Doch da Vergehen kurz vor Probezeitende war. Bis das Ganze durch die Behörden bearbeitet wurde, war diese vorbei.
Bin da kein Fachmann, aber ich würde vom Datum des Verstoßes ausgehen. Und der war zwei Monate vor Beendigung der Probezeit (wie Du schreibst).
Desweiteren lies mal da:
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/
Wenn ich das richtig verstehe, musst Du den Führerschein komplett neu machen und dann gilt vermutlich wieder 2 Jahre Probezeit.
Wie ich bereits auf mehreren Seiten gelesen habe, wird eine erneute Prüfung in der Regel erst angeordnet, wenn zwischen Entzug und Neuerteilung mindestens 2 Jahre vergangen sind.