Bussgeld bzw. Punkte in Flensburg wegen überqueren eines offenes Bahnübergang?

4 Antworten

Dann hast Du jetzt die Rote Karte gewonnen.

Also Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.


Die Straßenverkehrsordnung für Fußgänger


Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger?


Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland auch für Fußgänger. Für den sogenannten Fußverkehr gibt es spezielle Regelungen, die in § 25 StVO spezifiziert sind. Diese umfassen das Verhalten auf der Straße, an roten Ampeln und gegenüber Polizisten.


Das Bußgeld für Fußgänger, die ein Vergehen gegen das Verkehrsrecht begehen, kann etwa 5 bis 10 Euro betragen. Dieses niedrig angesetzte Verwarngeld sollte Fußgänger allerdings nicht dazu verleiten, die Bußgeldtabelle zu missachten. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. Einige Verstöße stellen A-Verstöße dar und ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich, der sich auch negativ auf den Führerschein auswirken kann.


Zu A-Verstößen aus dem Bußgeldkatalog für Fußgänger gehören:



Ein Haltegebot eines Polizisten nicht befolgen

................Eine rote Fußgängerampel missachten.................!!!!

Eine rote Fußgängerampel missachten und dabei einen Unfall verursachen

Fahranfänger in der Probezeit, die gegen eine dieser Verkehrsregeln für Fußgänger verstoßen, bekommen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und deren Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert.


Der Bußgeldrechner sieht jedoch normalerweise kein Fahrverbot oder Punkte für Fußgänger vor. Es droht hingegen ein Bußgeld, wenn Fußgänger über eine rote Ampel gehen.

Im ersten Satz bist du "gefahren", im zweiten dann "rübergelaufen" ?!?!

Was ist denn nun richtig?

Macht einen großen Unterschied!

Gruß Michael 

zumekalt98 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 00:31

Sorry

Ich bin gelaufen

Die wollten sicher gehen, dass Du nicht lebensmüde bist und Dich auf die Schienen legst.