1x Büro und 1x Betriebsleiter Wohnung irgendwie als Wohnraum nutzen oder gewerblich als Pension oder wohnheim?
Ich besitze ein Gewerbeanwesen in einen Gewerbegebiet Unten ist eine KFZ Werkstatt und oben eine Betriebsleiterwohnung und ein Büro nachdem es lange sinnlos leer gestanden ist wird es mit Nutzungsänderung seit 3 Jahren als Flüchtling Unterkunft genutzt. Da der Mietvertrag im Dezember ausläuft stellt sich wieder die gleiche Frage was nun was ist zu machen mit den Lehrräumen.
Es kann nach meinem Informationsstand als Personen Beherbergung (nach Nutzungsänderung) genutzt werden allerdings ist ein dauerwohnen ,auch dürfen die mieter nicht kochen, nicht erlaubt.
Es stellt sich die Frage was machen mit den zwei räumen.
3 Antworten
Mit den Kriegsflüchtigen läßt sich zwar gut Geld verdienen , aber langfristig könnten sie die Dienstwohnung besser einer der anderen Firmen in dem Gelände für deren Stammpersonal - mit Hausmeisterfunktion- verpachten .
Herrichten und als Übernachtungsmöglichkeit über airbnb anbieten.
Ggf. die Nutzungsänderung beantragen, wonach wieder gekocht und dauerhaft gewohnt werden kann. Ist das erreicht, könnte man die Wohnung möblieren und entsprechend für kurz- und mittelfristiges Wohnen z. B. über HC24 anbieten.
Lehrräume als Lehrräume nutzen !
Leerräume als Büroräume vermieten !
Gewerbegebiete sind KEINE Wohngebiete für dritte !
DIE damen brauche keine Wohnung - nur eine Arbeitsfläche !
Einhaken: Manchmal aber für bestimmtes Gewerbe sehr notwendig.