1Jahr Teilzeit gearbeitet. Bin ich ALG berechtigt trotz Studium?
Hallo Leute,
Ich habe hier einen etwas einzigartigen Fall. Und zwar habe ich kein Bafög erhalten im Studium weswegen ich Teilzeit variabel 100-200 Std gearbeitet habe. Es war Soziaöversicherungspflichtig und mit Steuerabgabe. Also alles ganz normal. Nebenbei habe ich studiert. Demnächst im Dezember habe ich meinen Jahresvertrag durch und weiss nicht ob es verlängert wird oder nicht. Sagen wir nun es wird nicht verlängert, habe ich dann ein Anrecht auf ALG1 oder ALG2 auch wenn ich noch weiterstudieren werde? Die Mindestarbeitszeit von 1 Jahr hätte ich ja dann und es wäre echt gemein, dass ich kein Recht darauf hätte nur weil ich noch studiere. Ich bin über jede Antwort dankbar.
MfG
10 Antworten
Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Die würden Dich ja in einen neuen Job vermitteln wollen. Wenn Du Dein Studium nicht aufgeben willst, sehe ich da keine Chance für Dich.
sieht schlecht aus: hier der Auszug:
Bei einem Vollzeitstudium stecken Sie Ihre gesamte Zeit und Arbeitskraft in das Studium, stehen somit also nicht dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung. Dies müssen Sie jedoch. Theoretisch könnte Ihnen die Agentur für Arbeit morgen die perfekte Stelle präsentieren und Sie müssten dann sofort bereit und in der Lage sein, diese Arbeitsstelle anzutreten. Das ist unmöglich, wenn Sie voll studieren. Wenn Sie in Teilzeit studieren, könnten Sie dagegen Ihr Studium so flexibel gestalten, dass es auch berufsbegleitend zu schaffen ist, Sie stehen also dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Und das ist die entscheidende Information für die Agentur für Arbeit.
Nein. Für ALG 1 oder 2 musst du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen.
... nein, kein ALG, denn dem Arbeitsmarkt wird nicht zur Verfügung gestanden, fürchte ich.
... und kein BAföG geht eigentlich nicht, was bitte läuft denn da unrund? Wurde ein Stipendium geprüft?
Dein Fall ist keinesfalls einzigartig, sondern sehr normal.
Es steht dir frei, dir eine neue Beschäftigung zu suchen, wenn diese jetzige im Dezember nicht verlängert wird.