Mündliche Kündigung nach 2 Jahren bei mc donalds
Ich habe im Februar 2012 bei Mc Donald einen befristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit bekommen.Habe dann 1Jahr gearbeitet ,dadurch das mein Chef zur zeit des ablaufes des Jahresvertrag im Urlaub war vergass er mich zu kündigen so bin ich weiter jeden tag zur arbeit gegangen.Der Chef hat auch deswegen nichts zu mir gesagt eine Schichtleitern sagte zu mir dadurch das ich weiter arbeiten gegangen bin und der chef nichts dagegen gesagt hat, hätte sich mein Vertrag in einen unbefristeten Vertag umgewandelt. Ich habe auch keinen weiteren befristeten Vertrag unterschrieben.Gestern am 09.02 2014 wollte ich in genehmigten Urlaub gehen und bekomme 1 Stunde vor Arbeitsende mündlich gesagt ich bräuchte nach dem Urlaub nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Meine frage ist darf er das oder müsste er mich schriftlich mit Begründung kündigen
14 Antworten
Heute habe ich ein schreiben bekommen das meine Beschäftigung beendet is
Durch dieses "Schreiben" wird Dein Arbeitsverhältnis aber nicht beendet!
Wie hier schon mehrfach richtig erklärt worden ist, stehst Du dadurch, dass Du nach Ablauf der Befristung ohne Widerspruch des Arbeitgebers weiter gearbeitet hast, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 Abs. 4; da hat Dich Deine Schichtleiterin schon richtig informiert!).
Die einzige Möglichkeit Deines Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beendet, besteht in der ordentlichen Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist, die beträgt jetzt für den Arbeitgeber 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 2 Nr. 1 - wenn ein eventuell anzuwendender Tarifvertrag nichts Anderes bestimmt).
Die mündliche Kündigung ist wirkungslos, da - wie auch schon mehrfach richtig erklärt - eine Kündigung nach BGB § 623 ziwngend der Schriftform bedarf. Allerdings wird jede Kündigung - egal wie falsch sie formal oder inhaltlich sein mag - rechtswirksam, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang gegen sie geklagt wird.
Sogar eine mündliche Kündigung kann wirksam werden, wenn sich der gekündigte Arbeitnehmer entsprechend verhält: Arbeitgeber sagt "Du bist raus, kannst nach Hause gehen!", Arbeitnehmer antwortet "Dann gib mir die Papiere, ich geh!".
Eine Kündigungsschutzklage wegen nicht eingehaltener Kündigungsfrist wird auf jeden Fall erfolgreich sein; sie lohnt sich für Dich auch wegen des weiteren Entgeltbezugs.
Die Klage nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts zur Niederschrift entgegen; sie hilft auch kostenlos bei der Formulierung der Klage; eine Anwalt brauchst Du in dieser Phase des Verfahrens nicht, Du müsstest ihn auch unabhängig vom Ausgang auf jeden Fall auch selbst bezahlen.
Wenn Du schon über Deine Befristung hinaus gearbeitet hast , befindest Du Dich bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dann ist die mündlich ausgesprochene Kündigung ohnehin unwirksam. Und in einem so großen Unternehmen genießt Du bei einem unbefristeten Vertrag sicherlich Kündigungsschutz.
**Dann** ist die mündlich ausgesprochene Kündigung ohnehin unwirksam.
Mündlich ist sie immer unwirksam.
Und in einem so großen Unternehmen genießt Du bei einem unbefristeten Vertrag sicherlich Kündigungsschutz
Wenn genau dieser Franchisepartner mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, besteht Kündigungsschutz. Als Unternehmensgröße gilt hier nicht Mäcces weltweit!
Mündliche Kündigung ist rechtswidrig, er muss eine schriftliche Kündigung per Einschreiben an dich schicken!!!
MFG CarolaA.
Stimmt, das kann auch persönlich übergeben werden.
Zur Unterstreichung und Bestätigung von dem muss:
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 i. V. m. § 126 BGB).
Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat und am ersten Tag, an dem dieser Vertrag abgelaufen ist, zur Arbeit erscheint und man nicht nach Hause geschickt wird, hat man automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Die Kündigungsfristen entsprechen den gesetzlichen.
Eine Kündigung muss IMMER SCHRIFTLICH erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
Er muss dir schriftlich kündigen. Deine Schichtleiterin hat recht, du hast mit ihm einen gültigen Arbeitsvertrag, der mündlich nicht gekündigt werden kann.
Die Kündigung muss schriftlich sein, richtig. Wie er sie zustellt, ist aber ihm überlassen - er kann sie auch direkt in die Hand drücken oder von einem Mitarbeiter vorbeibringen lassen.