Tertia Maßnahme verkürzen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich um Rückruf durch den Betreuer bitten und ihm/ihr die Situation erklären. Grundsätzlich besteht eine Teilnahmepflicht. Dies ergibt sich aus der Rechtsfolgebelehrung. Wenn du ohne Zustimmung des Betreuers die Maßnahme verkürzt kann dies als Abbruch gewertet werden und eine Sperrzeit von drei Wochen zur Folge haben.

Der Nebenverdienst ist kein wichtiger Grund für die Verkürzung, denn die Vermittlungsbemühungen der Agentur haben immer vorrang. Da ist es auch unerheblich ob es sich um ein selbständiges Nebeneinkommen handet. Wenn du den Nebenverdienst als Grund angibst kann sich das nachteilig für dich auswirken.

Daher bleibt dir nur das Gespräch mit dem Betreuer zu suchen. Wenn dieser die Verkürzung ablehnt wirst du die Maßnahme bis zum Ende machen müssen.

AnikaJanina  04.04.2018, 15:22

Wenn du den Nebenverdienst machst, dann bitte unbedingt angeben. Denn wenn du mehr als 165€ im Monat verdienst wird das an das ALG angerechnet.

Ruf am besten die Hotline (0800 4555500) an und bitte um Rückruf durch deinen Betreuer. Der Rückruf sollte dann innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Auf einen Termin wartest du sicher 1-2 Wochen. Das Anliegen kann man normal problemlos telefonisch Klären.

Arnigon 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 14:55
@AnikaJanina

Ich hatte Glück, eine Email hat gereicht und mir wurde sehr schnell geantwortet.
Sofern ich mit Absprache des Dozenten inhaltlich im Programm durch bin, darf ich abbrechen ohne eine Sanktion zu bekommen, was ja mein Ziel war.
Die derzeitige Dozentin hat sich auch damit einverstanden erklärt, leider wechselt nächste Woche der Dozent.  

Arnigon 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 15:18

Dass der Abbruch eine Sperrzeit zur Folge hat, ist mir bewusst.
Aber danke für den Tipp wegen dem Nebenverdienst, werde ich dann erstmal nicht angeben, bzw keinen Gewerbeschein holen.
Das Gespräch sollte ich am besten Terminlich suchen oder stehen die Chancen da genauso hoch als wenn ich einfach nur telefoniere?   

Bevor das ganze dann evtl.durch wäre und abgesegnet würde, kannst du diese 3 Wochen auch durchziehen, denn würdest du z.B. eine zumutbare Maßnahme ohne wichtigen und nachweisbaren Grund abbrechen, dann würdest du eine Sperre deiner Leistungen von 3 Wochen bekommen!

Arnigon 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 15:16

Die Sperre ist mir bewusst, aber dennoch Danke für die Warnung.
Deswegen suche ich ja nach einer Lösung.
Es geht sich ja um eine Verkürzung, meinetwegen auch durch einen Deal, dass ich auch eine gewisse Anzahl an Bewerbungen schreibe oder in der halben Zeit das volle Programm durchziehe. Weil wenn ich etwas nicht mag, dann ist es einfach nur blöd rumsitzen ohne eine Möglichkeit was Produktives zu tun.

isomatte  04.04.2018, 15:45
@Arnigon

Das ist schon klar, nur musst du das mit deinem SB - in der Agentur für Arbeit klären, da kannst du nur einen Versuch starten und abwarten!

Solltest du eh alles schriftlich machen, denn nur dann bekommst du auch einen Bescheid zurück und nur gegen diesen könntest du dann auch fristgerecht vorgehen, also erst einmal einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung einlegen.

Deshalb hatte ich das ja auch geschrieben, bevor der ganze Schriftverkehr vorbei ist, kannst du die 2 Wochen auch noch durchziehen.

Arnigon 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 14:53
@isomatte

Netterweise hat eine Email funktioniert und direkt heute eine Antwort bekommen.
Sofern ich mit dem Programm inhaltlich durch bin und keinen Nutzen mehr aus der Maßnahme ziehe, kann ich diese mit Absprache vom Dozenten einfach beenden ohne eine Sanktion zu bekommen.
Man muss scheinbar einfach nur nett genug formulieren und auf Augenhöhe mit den Sachbearbeitern reden, dann kommen die einem auch entgegen.  

isomatte  05.04.2018, 19:27
@Arnigon

Das kann, muss aber nicht immer funktionieren, ich nehme mal an das die kurze Dauer der Maßnahme einen großen Einfluss bei dieser Entscheidung hatte !

Die werden die Maßnahme nicht verkürzen, da Sinn und Zweck solcher Maßnahmen meistens ist dass du für diese Zeit aus der Arbeitslosenstatistik raus bist.

Arnigon 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 14:51

Nun, ich hab heute direkt eine Antwortmail bekommen und kann mit Absprache mit dem Dozenten der Maßnahme, abbrechen sobald ich inhaltlich durch bin, ohne eine Sanktion zu bekommen. Hab das damit begründet, dass ich im Programm der Maßnahme nach 2 Tagen dem Programm 2 Tage schon voraus bin und voraussichtlich nach 1 -2 Wochen dort nur noch rumsitzen werde.
Man muss anscheinen die Emails an die Sachbearbeiter nur nett genug formulieren und anständig argumentieren (entspricht ja der Wahrheit, was ich geschrieben habe)