Tertia Maßnahme verkürzen?
Hallo, ich bin seit ungefähr einem Monat Arbeitslos und beziehe ALG1. (nach dem zweitem Jahresvertrag nicht verlängert) .
Ich war noch keine 3 Wochen arbeitslos und hatte meinen ersten richtigen Termin beim Arbeitsamt. Dort wurde ich gefragt ob ich bei irgendwas Hilfe bräuchte.
Da ich mich außerhalb meines normalen Beruf Feldes bewerbe, dachte ich ein wenig Unterstützung für das Anschreiben wäre nicht schlecht und nahm die "Maßnahme" an.
Nun sitze ich hier und stelle fest (auch einer der Jobcoaches), dass 3 Wochen einfach nicht notwendig sind.
Nun ist die Frage, wie stell ich es am besten an die Zeit zu verkürzen?
Ich hab ein Hobby wo ich eh ein Gewerbe für anmelden wollte, um Rechnungen schreiben zu können. Könnte ich es damit begründen, dass ich 14,9 STD pro Woche dafür investieren muss und dadurch die Maßnahme verkürzen könnte auf Halbzweit oder eben nur 1 1/2 Wochen? Oder hoffe ich dass mein Sachbearbeiter einfach auf meine Bitte hin die Zeit verkürzt? Was ist erfolgreicher? Wenn ich hier noch 2 1/2 Wochen sitzen muss, dreh ich noch völlig am Rad. Ich hab innerhalb von 2 Tagen die ich hier sitze beinahe alles abgearbeitet.
3 Antworten
Ich um Rückruf durch den Betreuer bitten und ihm/ihr die Situation erklären. Grundsätzlich besteht eine Teilnahmepflicht. Dies ergibt sich aus der Rechtsfolgebelehrung. Wenn du ohne Zustimmung des Betreuers die Maßnahme verkürzt kann dies als Abbruch gewertet werden und eine Sperrzeit von drei Wochen zur Folge haben.
Der Nebenverdienst ist kein wichtiger Grund für die Verkürzung, denn die Vermittlungsbemühungen der Agentur haben immer vorrang. Da ist es auch unerheblich ob es sich um ein selbständiges Nebeneinkommen handet. Wenn du den Nebenverdienst als Grund angibst kann sich das nachteilig für dich auswirken.
Daher bleibt dir nur das Gespräch mit dem Betreuer zu suchen. Wenn dieser die Verkürzung ablehnt wirst du die Maßnahme bis zum Ende machen müssen.
Ich hatte Glück, eine Email hat gereicht und mir wurde sehr schnell geantwortet.
Sofern ich mit Absprache des Dozenten inhaltlich im Programm durch bin, darf ich abbrechen ohne eine Sanktion zu bekommen, was ja mein Ziel war.
Die derzeitige Dozentin hat sich auch damit einverstanden erklärt, leider wechselt nächste Woche der Dozent.
Dass der Abbruch eine Sperrzeit zur Folge hat, ist mir bewusst.
Aber danke für den Tipp wegen dem Nebenverdienst, werde ich dann erstmal nicht angeben, bzw keinen Gewerbeschein holen.
Das Gespräch sollte ich am besten Terminlich suchen oder stehen die Chancen da genauso hoch als wenn ich einfach nur telefoniere?
Bevor das ganze dann evtl.durch wäre und abgesegnet würde, kannst du diese 3 Wochen auch durchziehen, denn würdest du z.B. eine zumutbare Maßnahme ohne wichtigen und nachweisbaren Grund abbrechen, dann würdest du eine Sperre deiner Leistungen von 3 Wochen bekommen!
Die Sperre ist mir bewusst, aber dennoch Danke für die Warnung.
Deswegen suche ich ja nach einer Lösung.
Es geht sich ja um eine Verkürzung, meinetwegen auch durch einen Deal, dass ich auch eine gewisse Anzahl an Bewerbungen schreibe oder in der halben Zeit das volle Programm durchziehe. Weil wenn ich etwas nicht mag, dann ist es einfach nur blöd rumsitzen ohne eine Möglichkeit was Produktives zu tun.
Das ist schon klar, nur musst du das mit deinem SB - in der Agentur für Arbeit klären, da kannst du nur einen Versuch starten und abwarten!
Solltest du eh alles schriftlich machen, denn nur dann bekommst du auch einen Bescheid zurück und nur gegen diesen könntest du dann auch fristgerecht vorgehen, also erst einmal einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung einlegen.
Deshalb hatte ich das ja auch geschrieben, bevor der ganze Schriftverkehr vorbei ist, kannst du die 2 Wochen auch noch durchziehen.
Netterweise hat eine Email funktioniert und direkt heute eine Antwort bekommen.
Sofern ich mit dem Programm inhaltlich durch bin und keinen Nutzen mehr aus der Maßnahme ziehe, kann ich diese mit Absprache vom Dozenten einfach beenden ohne eine Sanktion zu bekommen.
Man muss scheinbar einfach nur nett genug formulieren und auf Augenhöhe mit den Sachbearbeitern reden, dann kommen die einem auch entgegen.
Das kann, muss aber nicht immer funktionieren, ich nehme mal an das die kurze Dauer der Maßnahme einen großen Einfluss bei dieser Entscheidung hatte !
Die werden die Maßnahme nicht verkürzen, da Sinn und Zweck solcher Maßnahmen meistens ist dass du für diese Zeit aus der Arbeitslosenstatistik raus bist.
Nun, ich hab heute direkt eine Antwortmail bekommen und kann mit Absprache mit dem Dozenten der Maßnahme, abbrechen sobald ich inhaltlich durch bin, ohne eine Sanktion zu bekommen. Hab das damit begründet, dass ich im Programm der Maßnahme nach 2 Tagen dem Programm 2 Tage schon voraus bin und voraussichtlich nach 1 -2 Wochen dort nur noch rumsitzen werde.
Man muss anscheinen die Emails an die Sachbearbeiter nur nett genug formulieren und anständig argumentieren (entspricht ja der Wahrheit, was ich geschrieben habe)
Wenn du den Nebenverdienst machst, dann bitte unbedingt angeben. Denn wenn du mehr als 165€ im Monat verdienst wird das an das ALG angerechnet.
Ruf am besten die Hotline (0800 4555500) an und bitte um Rückruf durch deinen Betreuer. Der Rückruf sollte dann innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Auf einen Termin wartest du sicher 1-2 Wochen. Das Anliegen kann man normal problemlos telefonisch Klären.