Student, arbeitslos > Zu spät gemeldet, was nun?
Hab im Internet gelesen, dass sich Studenten 3 Monate vor dem Ende des Studiums beim Arbeitsamt melden müssen und dass ansonsten eine Sperrzeit von einer Woche droht, wenn man das nicht macht... Da ich das nicht wusste, hab ich mich nicht gemeldet..
So, jetzt meine Frage: Was bedeutet das für mich? Bedeutet Sperrzeit, dass man mir vom Hartz IV (ja ich weiß, wie das klingt, wenn das ein Uni-Absolvent schreibt g) eine Woche abzieht? Oder wie muss ich das verstehen?
Wenns weiter nichts ist, dann könnte ich das noch verschmerzen, da ich mich im Notfall noch einen ganzen Monat nach dem Ende des Studiums ohne Hartz IV finanzieren könnte (Ersparnisse...). Ein Problem hätte ich nur dann, wenn ich frühestens 3 Monate nach Meldung Geld bekäme..
4 Antworten
Bewerbe dich schnellstens für einen Job.
Also mit Abschluss kannst du eventuell bis April was finden.
In Asien suchen die Schulen verzweifelt Englischlehrer, wo du herkommst ist denen egal solange du mal irgendeinen Uni Abschluss hast.
Denke mal an Japan, Korea, China usw.
Gehälter sind absolut konkurrenzfähig (+ - 2,5k) mit Europa und normalerweise wird zum 1. April eingestellt, daher toitoitoi und nichts als bewerbungen schreiben. Wohnung stellen die dir in der Regel zu Verfügung und die kümmern sich ansonsten auch gut um ihre Aushilfslehrer.
Du sprichst hier von SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit Absatz 1 Nr. 7, wenn man "der Meldepflicht nach § 38 Absatz 1 nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung)".
Dies greift nach einem Kommentar aber nicht für Studenten:
"Dagegen unterliegen Personen, die nicht in einem Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnis tätig sind, nicht den Verpflichtungen des § 38 Abs. 1 SGB III. Dies betrifft etwa Selbstständige, Beamte oder Studenten, die eine abhängige Beschäftigung suchen. Gleiches gilt für Personen, die einen Freiwilligendienst bzw. Bundesfreiwilligendienst absolvieren." http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesinglauxlembke-kschg-sgb-iii-38-sgb-iii-rechte-und-pflichten-der-ausbildung-und-arbeitsuchenden_idesk_PI10413_HI2209050.html
Für Leute, für die das greift, gilt aber: Sie kriegen auch in der Sperrzeit des ALG I vom Jobcenter das ALG II (Hartz IV) - nur gemindert um rund 3 x 110,- Euro (und zumindest teilweise zurückzahlbar).
Gruß aus Berlin, Gerd
Du bekommst frühestens ab dem Zeitpunkt wo du dich gemeldet hast Geld. Gibt es auch nach dem Studium eine Frist wie bei einem verlorenen Arbeitsplatz, kannst du eine Sperrzeit von ein zwei Wochen bekommen. So viel ich weiß, bekommt man eine 3 monatige Sperrzeit, nur dann wenn man seinen Arbeitsplatz selbst gekündigt hat.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/#ixzz3UskrUr71
Beim AlG 2 wird in %-Sätzen sanktioniert. In deinem Fall heißt das, dass du für drei Monate 10 % weniger Grundsicherung erhältst.
Dass du das nicht gewusst hast, zählt nicht. Jeder der lesen kann, sollte das wissen.
Woher soll ich das wissen, bevor ich es gelesen habe?