Unterhaltsanspruch Studium?
Hi, im Internet, ist es schwierig, zu meinem Fall etwas zu finden, darum hier die Frage.
Ich habe vor einem Jahr (Juli 2019) mein Abitur gemacht und das ganze Jahr bis jetzt in einer Firma in Teilzeit gearbeitet.
Im Juli habe ich mich auf ein Studium beworben, welches jetzt Mitte Oktober beginnt. Gestern habe ich die Zulassung erhalten.
Jetzt zur Frage: Ab welchem Zeitpunkt steht mir Unterhalt zu?
- -rückwirkend ab Bewerbung für das Studium? (zu dieser Zeit habe ich noch Teilzeit gearbeitet)
- -ab Anfang Oktober seit der Zulassung zum Studium?
- -Oder ab Beginn des Studiums Mitte Oktober?
Danke für eure Hilfe :)
4 Antworten
Nachdem du deinen BAföG Antrag abgegeben hast und den entsprechenden Bescheid bekommen hast, muss geprüft werden, ob dir darüber hinaus noch Unterhalt zusteht nach BGB und wenn ja: in welcher Höhe und von wem.
Liegt der BAföG Bescheid bereits vor? Wohnst du alleine? Wohnst du noch Zuhause?
Deine Eltern hätten Kindergeldanspruch für max. 6 Monate rückwirkend, falls ein Antrag gestellt wurde...
Unterhalts- und Kindergeldanspuch hast du WÄHREND einer Berufs- oder Schulausbildung. Sobald du den Status "Student" hast, kannst du deinen Unterhalt wieder einfordern. Da du ja wohl volljährig bist, musst du das selbst tun.
Unterhaltsanspruch beginnt ab Semesterbeginn..... und das dürfte wohl der 1. Oktober sein.
Übrigens - Unterhalt kann man ( ohne Titulierung ) nie rückwirkend fordern.