Kündigung zum 15. des Monats einreichen?
Guten morgen, ich brauche Hilfe von jemanden der sich damit gut auskennt :)
Ich arbeite als Bürokauffrau in einer Firma für Heizung/Sanitär/Klima in Bayern.
Ich habe eine neue Arbeitsstelle in einem Seniorendomizil als Empfangskraft. Da mein Chef bis Donnerstag im Urlaub ist möchte ich die Kündigung am Freitag abgeben.
In meinem Arbeitsvertrag steht zum Thema Kündigung nur was von Manteltarifvertrag SHK Innung (Installateur und Heizungsbauer / Installateurin und Heizungsbauerin (einschließlich Klimaanlagenbauer / Klimaanlagenbauerin)
Leider kann ich im Manteltarifvertrag nicht entnehmen ob ich zum 01. oder zum 15. des Monats kündigen kann und wie lange die Kündigungsfrist ist. Da mein jetziger Chef bei sowas über Leichen geht möchte ich die Kündigung auf jeden Fall korrekt schreiben.
Kann mir hier jemand Auskunft geben bzw. weiß jemand an wen ich mich wenden kann?
Danke schon mal :)
4 Antworten
Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin hast du nach dem Manteltarifvertrag § 2 "Einstellungen und Kündigungen" Abs. 2 Buchstabe d) ( https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiIvYvImrvqAhVL6qQKHXOxCwsQFjAAegQIBBAB&url=http%3A%2F%2Fwww.shk-innung-muenchen.de%2F%3Fwpfb_dl%3D47&usg=AOvVaw2f3W-sjOmomuY0VA6pmyc2 ) nach dem 12. Monat der Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 20 Arbeitstagen einzuhalten.
Es gibt dabei keine Festlegung auf ein bestimmtes Datum, wie z.B. zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Du kannst also zu jedem beliebigen Datum mit dieser Frist von 20 Arbeitstagen kündigen. Da eine Woche in der Regel (nach diesem Manteltarifvertrag) 5 Arbeitstage hat, entsprechen diese 20 Arbeitstage einer Frist von 4 Wochen.
Diese Frist (20 Arbeitstage/4 Wochen/28 Kalendertage) ist eine Mindestfrist. diese Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber.
Bei Abgabe jetzt am Freitag (10.07.) kannst Du also frühestens zum 07.08. als dem letzten Tag Deines Arbeitsverhältnisses kündigen.
google ist dein freund:
Der Link ist für die Frage hier doch völlig irrelevant!
der Manteltarifvertrag geht auch nur von den gesetzlichen fristen aus
"a) 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende b) 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende c) 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende"
Das steht im Manteltarifvertrag.
Das sind die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat!
Warum sollte es für Arbeitnehmer anders sein?
Deine Nachfrage irritiert mich jetzt aber!
Du verweist doch auf den Manteltarifvertrag! Dann solltest Du auch gelesen haben, dass da steht:
erstens
Einstellungen und Entlassungen regeln sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine Ausnahmen vorgesehen sind.
und zweitens:
[...] beträgt die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei einer Betriebszugehörigkeit von über
a) 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende [usw.].
Und was den Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen betrifft:
Die gestaffelt verlängerten Fristen je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses gelten danach nur für den Arbeitgeber!
Was soll man übrigens mit Deinem Link-Verweis auf die Deutsche Handwerks-Zeitung anfangen können in Zusammenhang mit dieser Frage hier??
Das hilft mir garnicht. Sorry. Ich habe gefragt nach Kündigungsfrist und zu welchem Zeitpunkt ich kündigen kann. Ich arbeite dort seit 2 Jahren.
Es gibt keine Gewerkschaft, das ist das Problem.
Dann lies im Link.
Hab ich gemacht, vielen dank !! :)
Der Tarifvertrag geht auch nur von einer gesetzlcihen Kündigung aus:
Und das ist dann § 622 BGB.
Da heißt es
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Fristen hingegen sind jetzt wieder im Manteltarifvertrag genannt. Da gelten dann die.
Im Manteltarifvertrag kann ich aber nichts finden wann gekündigt werden kann.
Lies einfach mal meine Antwort und beachte da auch den ersten Satz.
Immer von links oben nach rechts unten lesen. Nicht erst in der Mitte beginnen.
Warum nennst Du nicht gleich die im Manteltarifvertrag genannte Frist, statt hier so überheblich zu polemisieren und die gesetzliche Bestimmung nach BGB § 622 Abs. 1 zu zitieren, die hier keine Rolle spielt?
Oder bist Du Dir selbst da überhaupt nicht sicher (wie mir scheint)?
Und was soll "Der Tarifvertrag geht auch nur von einer gesetzlichen Kündigung aus" konkret heißen? Gibt es auch eine "ungesetzliche" Kündigung, von der der Manteltarifvertrag ausgehen könnte?
Da stehen nur die gesetzlichen Fristen. Nicht die aus ihrem Tarifvertrag.