Untermieterin schwanger?

2 Antworten

Warum kann oder will sie den Vater nicht nennen?  Weil du es doch bist? Dann seid ihr direkt eine Bedarfsgemeinschaft, du bist unterhaltspflichtig für Kind und Mutter. Für die Mutter ab 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, bei Behinderung ggf.  sogar länger.

Baron753 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 05:53

Ja ich bin der Vater und was jetzt

sassenach4u  10.01.2017, 07:24
@Baron753

Dann bist du unterhaltspflichtig für Mutter und Kind.

Vorweg: Leistungsmissbrauch kann richtig Ärger bedeuten. Bist du tatsächlich doch der Vater und es wird eben so gedreht, dass Sie Leistung bekommt, obwohl du genügend Einkommen hast. Sollte es irgendwann herauskommen.. Denn der Steuerzahler wird dazu verdonnert für Sie aufzukommen, obwohl sie gar nicht berechtigt war. Und das sollte einem aufrichtigen Menschen wohl alleine schon fern sein, jemandem zu unrecht auf der Tasche zu liegen.

Aber bist du nicht der Vater habt ihr nichts zu befürchten. Sie wird evtl einen Fragebogen bekommen (Anlage VE), den Sie wahrheitsgemäß auzufülllen hat, ob es sich um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft handelt. Ggf. wird ein Hausbesuch stattfinden und mehr kann man kaum machen. Vaterschaftstest wurden wahrscheinlich noch nicht deswegen "verlangt", was wohl auch kaum möglich ist. Die Räumlichkeiten lassen ja, wie du schreibst ein getrenntes zusammenleben bzw. eine WG-Situation zu.

Baron753 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 00:33

Mal angenommen ich wäre der Papa  Ordn. die uns direkt als Bedarfsgemeinschaft obwohl sie noch schwanger ist

maroc84  09.01.2017, 00:34
@Baron753

Hier steige ich aus, da es mich TIERISCH aufregt und ich nicht ausfallend werden möchte.

sassenach4u  10.01.2017, 07:27
@Baron753

Ja, da du dann mindestens ab der 6.Woche vor Entbindung unterhaltspflichtig wirst für die Kindsmutter. Es sei denn, dein Einkommen liegt unter dem Selbstbehalt.