Bedarfsgemeinschaft mit Schwester?
Wenn meine Schwester (Hartz 4- Empfängerin und über 25 Jahre) vorübergehend zu mir und meiner Familie (Mann + 3 Kinder) zieht, bis sie eine geeignete Wohnung gefunden hat, sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft ??
Wenn ja, zählt dann nur mein Einkommen oder auch das meines Mannes ?
Danke
4 Antworten
Ja ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und es werden beide Einkommen angerechnet,Ausser ihr vermietet ihr ein Zimmer und stellt da einen Kühlschrank rein und macht einen Untermietvertrag wo drin steht das sie die Küche (ausser Kühlschrank) und das Bad mitbenutzen darf.
Nein, denn Jupiters Antwort ist falsch.
was soll da falsch sein?so machenes doch viele und das Jobcenter zahlt weiter Hartz4.
Es ist falsch, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind. Denn zwischen Geschwistern, die zudem über 25 sind, lässt sich über § 7 ABS. 3 SGB II keine Bedarfsgemeinschaft konstruieren..
Wenn sie zusammen in einer Wohnung wohnen,ist es eine Bedarsgemeinschaft.
Wenn du ihr ein Zimmer vermietest und einen Untermietvertrag mit ihr machst so wie ich es geschrieben habe dann seit ihr keine Bedarfsgemeinschaft und sie bekommt ihr Geld weiter mit Miete für das Zimmer und du brauchst nicht für sie aufkommen.
Geschwister über 25 Jahre sind niemals eine Bedarfsgemeinschaft, auch dann nicht, wenn beide noch im Haushalt der Eltern wohnen würden. Du kannst es VirtualSelf ruhig glauben.
Wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, zählt das gesamte Einkommen im Haushalt.
Du kannst es aber auch so managen, daß Deine Schwester innerhalb Eurer Wohnung ihren eigenen Haushalt führt, WG-mäßig halt. Macht auch einen Untermietvertrag (mit Vermieter besprechen! auch daß es nur vorügergehend sein soll!).
Es ist unser eigenes Haus und sie käme ins Gästezimmer, Miete bräuchte sie nicht zu bezahlen, nur halt ihre eigenes Kosten.
Lasst sie ruhig eine kleine, angemessene Miete zahlen. Die ARGE muss übernehmen.
Wenn ihr es nicht braucht, umso besser ;)
Nein, ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft.
§ 7 Abs. 3 SGB II regelt abschließend, was als BG aufzufassen ist.
Allerdings geht das Amt bei Familienangehörigen oft von einer sogenannten Unterhaltsvermutung (außerhalb der BG) aus. Hier reicht es, wenn deine Schwester dem Amt erklärt, dass sie von euch keiner Unterstützung erhält - weder geldlich noch in Geldes Wert.
Vollkommen richtig! DH
Die User hier sollten sich erstmal schlau darüber machen, was eine Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft oder eine Wohngemeinschaft ist, bevor sie hier zu solchen Fragen antworten!
Entweder mit Untermietervertrag oder nur zu Besuch, also ohne Anmelden. Besuch gilt, so weit mir bekannt bis zu einer Frist von 3 Monaten.
Also bin ich gezwungen, wenn ich ihr vorübergehend helfe ihre ganzen monatl. Kosten mit zu übernehmen.