Vorläufiges Zahlungsverbot - wie vorgehen?

2 Antworten

Die Vorpfändung dient der Rangsicherung der eigentlichen Pfändung. D.h. in den nächsten paar Tagen wird höchstwahrscheinlich die richtige Pfändung bewirkt werden. Natürlich kannst du dich auch mit diesem Gläubiger einigen, aber er muss sich nicht darauf einlassen. Aufgrund deiner finanziellen Lage wäre er aber besser beraten auf dein Ratenzahlungsangebot einzugehen, da sich vermutlich keine pfändbaren Beträge ergeben werden.

Ronox  14.04.2015, 15:54

Ja, die Vorpfändung hat zwar die Wirkung eines sogenannten Arrestes (pfändungsähnliche Wirkung), ist aber wie gesagt in erster Linie ein Instrument der Rangsicherung.

Lucalu79 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 15:31

Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Das heisst jetzt also, dass aktuell im Moment noch gar nichts gepfändet ist und es - im Falle einer Einigung mit dem Gläubiger - auch gar nicht erst zu einer "richtigen" Pfändung kommt?

Auf gar keinen Fall die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben.

Und sofort ab zum Anwalt, der sorgt dafür, dass die Vorpfändung verschwindet, und er kann seine Kosten der Gegenseite in Rechnung stellen.

Goofy62  17.04.2015, 18:24

Noch eine Ergänzung.

Sollte die Forderung grundsätzlich rechtmäßig sein: am besten mal zu einer Schuldnerberatungsstelle gehen.