Vorläufiges Zahlungsverbot - wie vorgehen?
Hallo Gemeinde...
ich habe heute ein sogenanntes Vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt bekommen, konnte aber heute auch noch Geld vom Konto abheben und auch mit Karte zahlen.
Ich beziehe ALG II, mein Konto hat den "normal P-Konto" Status, hab nie bei der Caritas oder so für uns alle beantragt.
Habe auch dem Gläubiger vor dem ganzen Vollstreckungskram eine Ratenzahlung angeboten, die er ausgeschlagen hat.
Weiss jemand von Euch, was ich jetzt am besten mache? Morgen und nächste Woche Mittwoch stehen noch zwei Abbuchungen an.
Ich dachte, ich schreibe den Gläubigervertreter an, teile die Sachlage mit, biete erneut eine Ratenzahlung an, im Gegenzug soll er die Pfändung/Vorpfändung vom Konto nehmen. Ich meine, ich kann die Pfändungsgrenze auch anheben lassen. Notfalls die EV abgeben oder sowas und da hätte er ja auch nix von.
Mein Geld ist immer am vorletzten auf dem Konto. Gibt das evtl Probleme mit dem pfändungsfreien Betrag oder kann ich an dem Tag normal darüber verfügen?
LG und danke im Voraus, Luca
2 Antworten
Die Vorpfändung dient der Rangsicherung der eigentlichen Pfändung. D.h. in den nächsten paar Tagen wird höchstwahrscheinlich die richtige Pfändung bewirkt werden. Natürlich kannst du dich auch mit diesem Gläubiger einigen, aber er muss sich nicht darauf einlassen. Aufgrund deiner finanziellen Lage wäre er aber besser beraten auf dein Ratenzahlungsangebot einzugehen, da sich vermutlich keine pfändbaren Beträge ergeben werden.
Ja, die Vorpfändung hat zwar die Wirkung eines sogenannten Arrestes (pfändungsähnliche Wirkung), ist aber wie gesagt in erster Linie ein Instrument der Rangsicherung.
Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Das heisst jetzt also, dass aktuell im Moment noch gar nichts gepfändet ist und es - im Falle einer Einigung mit dem Gläubiger - auch gar nicht erst zu einer "richtigen" Pfändung kommt?
Auf gar keinen Fall die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben.
Und sofort ab zum Anwalt, der sorgt dafür, dass die Vorpfändung verschwindet, und er kann seine Kosten der Gegenseite in Rechnung stellen.
Noch eine Ergänzung.
Sollte die Forderung grundsätzlich rechtmäßig sein: am besten mal zu einer Schuldnerberatungsstelle gehen.