Konto gesperrt bei Sparkasse was nun?
guten Tag, ich habe folgendes problem, mein konto bei der kreissparkasse wurde wohl gesperrt es kommt die meldung wenn ich geld abheben möchte momentan sind keine verüfungungen möglich. Kontoauszug kommt raus und ist auch Guthaben vorhanden , Kontostand sehe ich auch. habe es auch an mehreren Geldautomaten versucht auch mit verschiedenen Beträgen..
nun könnte es möglich sein das eine Pfändung drauf gegangen ist und deshalb nichts funktioniert.. das man es nicht soweit kommen lassen muss ist mir bewusst .. und bin deshalb auch bei einer schuldenberatungsstelle..
nun meine frage komme ich an mein geld wenn ich das konto einfach in ein p konto umwandeln lasse? ich muss dazu sagen ich lebe von Hartz 4 und auf mein konto gehen eltern kinder und unterhaltsvorschuss drauf an geld.
was habt ihr für erfahrungen gemacht , muss die bank dies sofort machen oder stellen die sich quer..
8 Antworten
Wenn Geld drauf ist dann kommt auch was raus, es sei denn die Karte ist defekt. Pfändungen können auch bei einem P-Konto passieren. Das ist kompliziert aber nicht unmöglich, besonders, wenn es um Pfändungen aus Strafen geht. Nur viele Gläubiger haben das noch nicht drauf. P-Konto bedeutet zwar Pfändungsschutz, aber auch ein Makel. Viele sehen das als fruchtlose Pfändung oder als eV an. Dann bekommst Du keine Onlinebestellungen ohne Vorkasse, Vertragshandys etc. mehr. Das gibt eine schlechte Schufaauskunft und höhere Zinsen bei Kreditverhandlungen etc. Guck mal auf das Datum bei dem Guthaben. Ist es schon vorzeitig auf dem Kontoauszug ausgewiesen und noch nicht real da?
wie man nen Job findet weiß man nicht, auch nicht mit seinem Geld haushaltet .. ...................- aber die Vorzüge eines p Konto´s, die kennt man
schön dass die Gesellschaft hilft ..............
BADGHOST, das ist komplett falsch was du schreibst. Auch Sozialleistungen unterliegen mittlerweile NICHT MEHR dem Pfändungsschutz, das wurde vor einigen Jahren geändert. Die Bank kann daher nicht einfach Sozialleistungen wieder freischalten, das ist falsch Daher gibt es ja auch die P-Konten, die man auch nachträglich einrichten lassen kann, um DANN seine Freibeträge zu nutzen. aber eben nur mit P-Konto, vorher ist das Konto dicht. Ob Sozialleistungen oder nicht.
Du beziehst Sozialleistungen, die dem Pfändungsschutz unterliegen, sofern der Betrag nicht die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Gehe morgen zur Deiner Bank, die sehen ja, dass Du Geld vom Amt bekommst und lass es wieder freischalten. Ein P-Konto kannst Du aber auch einrichten, nachdem die Pfändung bereits besteht. Schau bei "kostenloseurteile.de und gib den Begriff P-Konto ein. Da findest Du Gerichtsurteile zu diesem P-Konto
Das ist komplett falsch was du schreibst. Auch Sozialleistungen unterliegen mittlerweile NICHT MEHR dem Pfändungsschutz, das wurde vor einigen Jahren geändert. Die Bank kann daher nicht einfach Sozialleistungen wieder freischalten, das ist falsch Daher gibt es ja auch die P-Konten, die man auch nachträglich einrichten lassen kann, um DANN seine Freibeträge zu nutzen. aber eben nur mit P-Konto, vorher ist das Konto dicht. Ob Sozialleistungen oder nicht.
Eigentlich solltest du das wissen ,wenn eine Pfändung auf dem Konto ist.Du bekämst eine Mitteilung von deiner Bank ,sowie ein Schreiben vom Gericht.Ausserdem ist bei einer Pfändung normal die Bankkarte weg.Am besten du fragst ,was da los ist.Ansonsten ,wenn es sich um eine Pfändung handelt ,das Konto umwandeln lassen in ein P- Konto,das geht in der Regel schnell,längstens drei Tage.
Erst einmal würde ich in der Bank nachfragen, warum dein Konto gesperrt ist, vielleicht ist es ja gar keine Pfändung. Und wenn es doch eine ist, ist die Bank verpflichtet, dir ein P-Konto zur Verfügung zu stellen (binnen 4 Werktage). Das geht auch nachträglich, sodass du wieder an dein Geld kommst.
Wichtig: Bei einem P-Konto hast du nur einen Freibetrag für die selber (1043 und ein paar Zerhackte). Kindergelder, Unterhaltszahlungen etc. musst du separat freistellen lassen über ein Formular. Das füllt die bescheinigende stelle (zB Kindergeldstelle aus) und du gibst es wieder bei der Bank ab.
Aber: Wenn es eine Pfändung ist, würde ich diese auch bezahlen, immerhin scheinst du Leuten Geld zu schulden.
tut mir leid mit nem 3 moantigen alten kind kann man leider nicht arbeiten gehen ;) und schon gar nicht allein erziehend;)