Vorläufiges Zahlungsverbot nach §845 ZPO?
Eine frage ich habe von einem Inkasso das oberiege Zahlungsverbot erhalten bzw meine Bank.
Nun ist meine frage wenn ich mein Konto auf ein P Konto umschreiben lasse , ob das Zahlungsverbot dann aufgehoben wird.
In diesen Monat laut Geldeingang könnte ich mir nichts mehr auszahlen lassen , aber wie wäre das wenn ich morgen den 1.09.2011 zur Bank gehen würde und es umschreiben würde...
Müssten die mir das Geld was noch auf der Bank ist auszahlen??
3 Antworten
Der Frage nach müsste Ihrer Bank ein VORLÄUFIGES Zahlungsverbot vorliegen. Heißt: die Bank darf Ihnen KEIN Geld mehr geben. Da nutzt Ihnen ein P-Konto ab morgen auch NICHTS!!! Das vorhandene Guthaben wurde GEPFÄNDET!!!
Heißt aber auch, das gegen Sie ein Titel vorliegen MUSS!!! Anders geht es nicht.
Selbst wenn Sie das P-Konto einrichten würden, kämen Sie an das Guthaben NICHT mehr ran. Es würde Sie lediglich davor schützen, das WEITERE Zahlungseingänge, so das denn soziale Gelder wären, vor einem WEITEREN Zugriff schützen würde.
Eine Auszhalung ist wohl NICHT mehr möglich. Sie sollten sich SOFORT mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen und eine Pfändungs-FREIGABE mit Endruhestellung beantragen. Damit wäre zwar die Pfändung nicht weg, ABER, die Bank könnte, zumindest einen Teil des Guthabens auszahlen.
ABER, liegt ausschließlich am Inkassounternehmen. Trotzdem sollten Sie versuchen, mit einem REchtspfleger des Amtsgericht darüber sprechen. Nicht alles was Inkassobüros vorlegen oder mitteilen ist tatsächlich richtig. Also, vom Rechtspfleger prüfen lassen. INSBESONDERE den Forderungsanspruch überhaupt.
Viel ERfolg
Ein Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung) entspr. §845 ZPO darf nur bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels (vorher Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) verhängt werden. Gab es das vorher nicht, ist die Vorpfändung meist illegal.
Vorpfändung bzw. Vorläufiges Zahlungsverbot ohne Titel illegal!
Gerade bei betrügerischen Eintreibern gibt es viele Berichte über Vorpfändungen, ohne dass entsprechende Vollstreckungstitel existieren. Meist äußert sich sowas in Kontosperren (bei Versand an Banken), und es kommt zu Aufforderungen, Anerkenntnisse über unberechtigte Kosten oder Ratenverträge zu unterschreiben oder Zahlungen zu leisten.
Eine Vorpfändung ohne Titel ist zivilrechtlich schadensersatzpflichtig (z.B. dadurch entstandene Verzugskosten); man hat Unterlassungsanspruch, den man unbedingt durchsetzen sollte, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Erpressung/Nötigung mit Vorpfändung, auch bei bestehendem Titel strafbar
Grundsätzlich ist der Missbrauch eines vorläufigen Zahlungsverbots, insbesondere Kontosperren, für weitere finanziellen Forderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Erpressung bzw. Nötigung strafbar! Selbst dann, wenn die ursprünglichen Forderungen juristisch gerechtfertigt sind oder Vollstreckungstitel vorliegen!
Grundsätzlich ist die Vorpfändung nur für die Sicherung des Gläubigerrangs und von Vermögenswerten gegen Verschieben erlaubt. Jegliche Verwendung als Druckmittel zum Erreichen anderer Ziele, erst recht zur Durchsetzung unrechtmäßiger Forderungen, ist illegaler Missbrauch!
In solchen Fällen sollte unbedingt Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Erpressung, Nötigung und Betrug erstattet werden, ebenso auf den ratsamen, erweiterten Verfall nach §73d StGB (Vermögenseinzug) hingewiesen werden, siehe Link!
(Die Frage ist auch in 2015 noch oben bei Google, daher auch noch diese Antwort für Spätleser)
Ja normaler weise ja, aber wenn der Inkasso bei der Bank eine Anfrage gemacht hat,dann sieht es schlecht aus.Nein es wird nicht augehoben,weil es so wieter läuft.Unter ZPO . es sei dann du hebst die Hände .Privatinsollves beantragen. Dann kriegst du auch was zum Leben jeden Monat. Und hast nicht so viel kummer mehr. Oder erkundiege dich bitte mal was du noch so machen kannst. Das kannst du zu Gericht gehen. da kannst du dir rat holen. Die helfen dir dort. Ich hoffe für dich das alles klappt. Viel Glück.
Also ich war heute bei der Bank und habe es umschreiben lassen und ich muss sagen die wahren wirklich zimlich unfreundlich...
Hab die gefragt wie lange es dauert , bis ich ne P konto habe.. da sagt die mir " entweder eine woche oder ich weis nicht wie lange"
Da kann man sehen das man als kleiner mann schlecht behandelt wird bei den privat Banken...
Hauptsache ich erhalte noch das restliche Geld von meinem Konto wieder sonst laufe ich da sturm auf ...
Hallo Vielen dank für die schnelle rückantwort..
Ich werde mal beim Gericht anfragen was ich da machen kann ....
Leider ist das Inkasso zimlich lästig und bekannt dafür das die nicht gerade Legale sachen machen