Vorläufiges Zahlungsverbot Arrest?

6 Antworten

"Arrest" hat in diesem Fall nichts damit zu tun, dass jemand ins Gefängnis müsste.

Anscheinend hast du bei jemandem Schulden. Dieser Gläubiger hat gegen dich einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, der laut diesem Brief auch rechtskräftig ist (weil du nicht dagegen vorgegangen bist).

Dieser Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, aufgrund dessen der Gläubiger die geforderte und titulierte Summe bei dir vollstrecken darf. In deinem Fall möchte der Gläubiger dein Konto (bis zum Betrag der Schulden) pfänden. Rechtlich ist dein Guthaben auf deinem Konto bei der Sparkasse eine Forderung von dir gegen deine Bank. Diese Forderung will und kann der Gläubiger pfänden, indem er sich die Forderung "überweisen" lässt (damit ist nicht die Banküberweisung gemeint, die man kennt, sondern die Forderung wird überwiesen; ich weiß, das klingt alles etwas technisch).

Damit jetzt der Schuldner - also in deinem Fall du - das Geld nicht verschwinden lässt, gibt es die sogenannte Vorpfändung. Das ist eine Art Sicherung, damit der Gläubiger auch wirklich an sein Geld kommt.

Konkret bedeutet das Schreiben jetzt Folgendes:

  • Die Bank wird aufgefordert, dir dein Guthaben nicht auszuzahlen.
  • Du wirst aufgefordert, dir das Guthaben nicht auszahlen zu lassen.
  • Außerdem sollst du dich mit denen in Verbindung setzen, damit geklärt werden kann, ob du freiwillig zahlst.
EXInkassoMA  04.03.2020, 08:37

Gepfändet wird allerdings nur das was über dem Freibetrag hinausgeht. Er hat ein p konto

xytobixy 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 00:28

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe ein P - Konto bei der Sparkasse, spielt das eine Rolle? Dürfen die trotzdem von der Bank verlangen mir nichts mehr "auszuzahlen" ?

DasOrakel  04.03.2020, 06:04
@xytobixy

Wenn Du ein P-Konto hast, solltest Du innerhalb Deines individuellen Freibetrags verfügen können.

Arrest hat in diesem Fall nichts mit Gefängnis zu tun ;-)

Soweit ich beurteilen kann, wird da eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung für Dein Girokonto beantragt.

Aber da Du ja bereits ein P-Konto hast, kann Dir das theoretisch schnuppe sein.

Du kannst ja versuchen, Dich mit dem Gläubiger zu einigen. Vielleicht kannst Du die Forderung in kleinen monatlichen Raten bedienen. Die Pfändung wird allerdings vermutlich solange bestehen bleiben, bis die Forderung erledigt ist.

xytobixy 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 06:50

Vielen Dank! mir fällt ein Stein vom Herzen nachdem ich deine Antwort gelesen habe

DasOrakel  04.03.2020, 07:24
@xytobixy

Neben dem Wort "Arrest" stehen doch als Erklärung die beiden Paragrafen der ZPO (Zivilprozeßordnung): §§ 845 und 930.

Einfach mal danach googlen ...

Du hast eine Pfändung bzw diese ist auf dem Weg. Du darfst jetzt bspw dein Konto nicht leerräumen, dicke Rwchnungen bezahlen usw. Ansonsten droht Arrest.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zahlungsverbot

@Agamemnon hat wesentliches gesagt.

Jedoch wäre es keine gute Idee Ratenzahlungsvereinbarung ausgerechnet mit obigen Inkassoburo zu vereinbaren. Die Forderung würde sich nochmal deutlich erhöhen

Warte ab ! Da Pfändungen fruchtlos sein werden wird man Dir ohnehin sehr wahrscheinlich bald Vergleiche anbieten.

Bestehen noch andere Schulden ? Tituliert ?

In dem Schreiben wird ja noch mehr gestanden haben ..... so kann man sich da nichts "vorstellen" / wissen.