Probleme mit UGV Inkasso, vorläufiges Zahlungsverbot?
Ich habe einen gelben Brief von der UGV Inkasso mit einem vorläufigen Zahlungsverbot. Habe mich jetzt etwas eingelesen im Internet und mitbekommen, dass dieses Unternehmen nicht unbedingt zu den seriösen Inkasso Unternehmen zählt. Nun meine Frage, muss ich die offene Forderung bezahlen oder lohnt es sich folgende Unterlagen bei dem Unternehmen anzufordern:
-Forderungsaufstellung
-Titelkopie
- Zustellnachweis des Titels
- Vollmacht im Original oder Nachweis des Forderungsübergangs vom ursprünglichen Gläubiger
Ich kann man an keine einzige offene Rechnung oder sonst irgendwas in dieser Richtung entsinnen. Unter anderem habe ich auch schon gelesen, dass es über das Amtsgericht Frankenthal (bin mir mit dem Amtsgericht nicht sicher) eine Klage gegen die UGV Inkasso und FKH GbR läuft.
Wenn es sich lohnt die folgenden Unterlagen noch abzufordern, noch eine kleine Bitte. Hätte jemand einen Tipp wie ich so ein Schreiben formuliere? Bin leider nicht so wortgewandt.
Muss ich dann sonst noch etwas beachten?
Danke schon mal für Eure Unterstützung!!
4 Antworten
Die meisten Inkassounternehmen sind nicht ganz sauber.
An Deiner Schuld ändert das aber nichts. Du musst Dich mit der fordernden Firma in Verbindung setzen, um die Forderung und ihre Rechtmäßigkeit einmal abklären. Sollte die Forderung unrechtmäßig sein, musst Du von Deiner Seite aktiv werden und bei den richtigen Stellen vorsprechen. - Einfacher, wenn man solche Dinge klärt, bevor die Geldeintreiber sich melden.
Es kommt hier immer auf die Umstände an die zu der Forderung geführt haben. Wenn man sich ganz sicher ist, dass die Forderung unberechtigt angemahnt wird muss man darauf achten, dass sie nicht tituliert wird und rechtzeitig gegen einen Mahnbescheid Einspruch einlegen.Wenn sie erst mal tituliert ist, kommt man 30 Jahre da nicht mehr raus. Also wachsam sein, diese Unternehmen incll. der mittätigen Anwälte sind berüchtigtl und skrupellos in ihrer Vorgehensweise.Die FKH kauft unseriös entstandene Forderungen an z.B. aus Gewinnspielen und versucht diese brutal bei den Teilnehmern einzutreiben. Wie schon richtig erwähnt wurde, laufen Klagen gegen diese Leute. Es is zu hoffen, dass ihnren bald endlich mal das Handwerk gelegt wird.
ich habe das gleiche problem mit diesen inkasso unternehmen ich habe am samstag post bekommen und die haben bei mir ein vorläufiges zahlungsverbot und ich habe ein pfändungsschutzkonto zudem habe ich den offenbarungseid bei der gerichtsvollzieherin abgelget weil es um das gleiche ging was ich am samstag zugestellt bekommen habe normal können die dir das konto nicht pfänden wenn man nur sozialleistungen bekommt
Lies Dir mal diesen ausführlichen Thread bei antispam-ev durch. Dort finden sich ausführliche Hinweise, wie Du gegen die Typen vorgehst und was Du schreiben -oder nicht schreiben- solltest.
Na klar. Das ist deren täglich Brot, und wie ich den Thread bei antispam-ev verstehe, hat UGV Inkasse bei den Verbraucherzentralen bereits eine ziemlich dicke Krankenakte. Die Verbraucherzentralen kennen ihre Pappenheimer..
Kann man da auch über die Verbraucherzentrale gehen?