°° Kann ein Eigentümer Löcher in die Balkondecke bohren Wie ist da die Rechtslage?
Hallo,ich habe neben mir einen Eigentümer der in die Balkondecke 2 Löcher gebohrt hat ( Gemeinschaftseigentum Balkon ) für seine 2 Pflanzen. Darf er das einfach?? Bitte um sinnvolle Antworten bzw. hilfe. Ich frage für Ihn.
9 Antworten
Kostruktiv wichtige Teile sind immer Gemeinschaftseigentum. Die darf niemand - und schon gar kein Laie - verändern.
Je nach Konstruktion können Bohrungen in Balkondecken in kurzer oder längerer Zeit zu Schäden an der Konstruktion führen.
Bohrungen in den Kellerwänden zur Anbringung einer Innendämmung sind in der Baubranche nicht nur ein "Kapitalverbrechen", sondern Irrsinn.
1. Eine Innendämmung darf nur im Ausnahmefall (z.B. beim Altbau, der nicht verändert werden darf) ausgeführt werden. Auf der Innenseite einer Innendämmung befindet sich üblicherweise eine Dampfsperre. Weder Sturm noch der Reizhusten der Mieter können eine aufgeklebte Innendämmung im Keller ablösen.
2. Eine Außendämmung im Kellerbereich kann auch bei höchster Windbelastung des letzten Obergeschosses nicht herunterfallen, wird also auch nicht verdübelt. Es sei denn, Sie arbeiten bei einem Dübelhersteller.
Fliesen auf dem Balkon? Die reißen dort üblicherweise im Winter und im Sommer, weil Keramik die Bewegungen des Betons nicht mitmacht. Zudem frieren die Verklebungen, weil das Wasser unter den Fliesen nicht abfließen kann.
Bei einer Kellerinnenwand ist dies in Maßen erlaubt, solange nicht die Außenisolierung durch die Bohrung beschädigt wird. Auf unter Putz liegende Leitungen achten: Gas, Wasser, Elektro etc. Navajo
Nein, darf er nicht. Er bräuchte dafür einen Beschluss der Gemeinschaft als Genehmigung. Darin wird normalerweise auch gleich geregelt, wer die Haftung übernimmt und wer für den "Rückbau" zuständig ist. Er könnte die Wohnung ja auch eines Tages mal verkaufen wollen.
Gefährlich an solchen Bohrungen im Gemeinschaftseigentum ist meistens, dass es keine Fachhandwerker sind, die das tun. Die nicht wissen, ob sie da Schäden verursachen, wenn die Löcher nicht extra abgedichtet werden, da dann Feuchtigkeit eintreten kann. Am Besten sind immer die, die in eine Außenwärmedämmung reinbohren.
Am Balkon selber gehört ihm normalerweise nur der Belag, für den Rest ist die Gemeinschaft zuständig. Und der Boden des Balkons über ihm, da verbietet sich das ja auch ohne Rechtskenntnisse, denn klarer kann es nicht sein, dass das ihm nie und niemals gehören kann.
In einem Kellerraum sind auch mind. 20 Löcher in die Wand gebohrt worden,um da früher mal Syroporplatten anzubringen.Bitte um Rat,wie es da aussieht.Dieser Raum ist auch Gemeinschaftseigentum !!!!
Dann ist es genau das Gleiche. Niemand, egal ob Eigentümer, Nutzer bzw. Mieter darf irgendwo ohne Erlaubnis/Beschluss am Gemeinschaftseigentum Löcher bohren. Derjenige hafte dafür, nur wo kein Kläger da kein Richter.
Für Veränderungen am Gemeinschaftseigentum braucht er vorher die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Ihm gehört ja nicht das, von außen sichtbare, Gemeinschaftseigentum.
Kann er nicht! Eine Bohrung in die Balkonplatte, sofern diese aus Beton betsteht, führt zu Korrosion der Bewehrung und a la long zur Abbruchgefahr. Die Brühe kriecht an der Unterseite der Balkonplatte entlang und verdreckt diese und alles was noch darunter steht. Navajo
Wie ist es den bei Wänden in den Gemeinschafts Keller Raum??????
Bei einem Nachbarn sind Fliesen auf dem Balkon gesprungen,der Mieter dadrunter hat einen Sonnenschutz an die Balkondecke gebohrt. Völlig unverständlich sowas !!!!Waren wohl erst Haarrisse in den Fliesen weil man nach dem Boren seiner Meinung nach nichts gesehen hat. Nach dem Winter kamen richtige Risse.