Ist bohren an der Balkonfassade erlaubt als Wohnungseigentümer oder nicht?

4 Antworten

... nein, natürlich nicht, denn das Ding gehört Dir doch gar nicht.

Schaue zudem vorsorglich in die TE, was denn dort so für solche Angelegenheiten vereinbart wurde.

Muß vielleicht nur in Beschluß her und gut ist?

Viel Glück.

Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum!

Da darfst Du nicht ohne weiteres ran!

Aber das ist gar nicht das größte Problem!

Es hat schon Klagen gegeben, bei den Mieter und Eigentümer das Katzennetz, sofern sich jemand beschwert, wieder entfernen mussten!

Du veränderst das äußere Erscheinungsbild!

Ich würde auf Nummer sicher gehen und das mit in die nächste Eigentümerversammlung aufnehmen lassen!


Eine Eigentümerversammlung kann Miteigentümern per Beschluss (Anfechtung Eigentümerbschluss) verbieten, Katzennetze auf den Balkonen anzubringen, um den optischen Eindruck der Fassade zu erhalten. (BayOLG, Az 2 ZR 38/03

Ich kann mir nicht genau vorstellen was du planst. 

Vermutlich wird man das Netz sehen können?   --->. Optische Veränderungen an der Fassade werden in der Teilungserklärung geregelt. 

Ist also nicht nur eine Frage der nichtsichtbaren Bohrlöcher.

Hallo, du willst sicher ein Katzennetz anbringen. Im Prinzip kann dir das niemand verbieten da auch das Stück der Fasade praktisch dir gehört. 

Aber du solltest noch mal gucken ob jemand anderes so ein Netz hat. Manchmal haben sich die Eigentümer nämlich bereits dageben ausgesprochen und dann wird es schwierig.