Darf der Nachbar unter mir an meinem Balkon Pflanzen/Gegenstände befestigen?

9 Antworten

Generell stimme ich Erzesel zu.

Bevor ich auf Deine Frage eingehe:

  1. Schreibe zukünftig immer, ob Du Mieter (und weiß Dein Vermieter oder die HV vom Thema) oder Eigentümer bist. Die Lösungswege unterscheiden sich meist.
  2. Dann sollte die Beschreibung genauer sein: vorgestellter Stahl- oder Holzbalkon, Stahlbalkon an Außenmauer, Stahlbetonplatte auskragend mit verputzen Wänden? siehe dazu eine meiner Punkte unten.
  3. Beispiel: Wir hatten vor 3 Wochen eine Eigentümerversammlung (ETV). Die Stahlbetonbalkone sind mit Geländern und daran Platten als Sichtschutz gebaut. Im abgerundeten Bereich haben die Mieter (7 von 8) einen Sichtschutz aus Schilfrohr, vertikal orientiert angebracht - "o.k. bis hübsch". Der 8. Mieter weicht mit einer mit Kabelbindern befestigten Plastikplane vom Erscheinungsbild ab, was außerordentlich unästhetisch ist. Der Mieter wird nun über die HV und seinen Vermieter aufgefordert, dies zu ändern.

Nun zur Frage:

  1. Nein, Du darfst die Halterungen an der Unterseite des Geländers nicht einfach entfernen. Die gehören weder Dir noch der Nachbarin darunter sondern sind Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft (ETG).
  2. Ja, Du darfst die Kletterpflanzen in Deinem Balkonbereich (Nutzungsbereich) entfernen
  3. Sollte es ein Balkon mit verputzten Wänden sein oder aus Holz (siehe oben die Anm. 2), sind z.B. Kletterpflanzen wie Efeu oder wilder Wein für den Putz oder das Holz und damit die Bausubstanz schädlich. Das wäre ggfs. für die ETG interessant, um diese Nutzung zu unterbinden.
  4. Schlussendlich ist es gem. meinem Beispiel auch eine Frage des Erscheinungsbildes des Hauses und kann somit ein Thema der ETG werden/sein. Das kann aber nur der Eigentümer/Vermieter (siehe Anm. 1) im Zuge der nächsten ETV klären.
  5. Der Tipp von anderer Seite, es mit einer Allergie zu versuchen, ist sicher ein Weg, aber da würde ich mich nicht auf einen Erfolg verlassen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schleudermaxe  30.07.2019, 09:19

... na, da bin ich aber gespannt, welche Potenz der Verwalter gegenüber fremden Mietern bei Euren Gerichten eingeräumt bekommt.

Unsere hören meist auch nie richtig zu, verlieren dann hochkannt, und bezahlen dann auch den Spass.

oklein  04.08.2019, 19:36
@schleudermaxe

Die Anmerkung kann ich nicht zuordnen und bitte um "Erhellung" ;-)

schleudermaxe  04.08.2019, 19:51
@oklein

... und Du bist Beirat und Dir ist nicht bekannt, dass Mieter keine Vertragspartner der WEG sind und die somit einem Mieter nichts zu sagen hat?

oklein  04.08.2019, 20:00
@schleudermaxe

Hä? Wo steht bei mir, dass sich der FS DIREKT an den anderen Mieter wenden soll?

Ganz im Gegenteil verweise ich auf den Kontakt zum Vermieter und die ETG. Das steht explizit in Punkt 4 zur Frage. Gleiches kann man auch meinem Beispiel unter Punkt 3 oben entnehmen.

schleudermaxe  04.08.2019, 20:05
@oklein

Deine Antwort, Zitat: ...... Der Mieter wird nun über die HV .......

Und ob der Vermieter seinen Mieter, geht die WEG auch nichts an.

oklein  04.08.2019, 20:29
@schleudermaxe

Wenn Zitat, dann richtig: :-)

Der Mieter wird nun über die HV und seinen Vermieter aufgefordert … In unserem konkreten Fall verwaltet die HV für den Vermieter

Und selbstverständlich wird sich der betroffene VM darum kümmern, nachdem es einen entsprechenden Beschluss in der ETV gab. Falls das nicht passiert, hat die ETG ja Möglichkeiten aufgrund der Betroffenheit des Gem-Eigentums

schleudermaxe  04.08.2019, 20:41
@oklein

... ein WEG-Verwalter kann nicht in dieser Funktion den Vermieter gegenüber dem Mieter vertreten. Nun wirds wirklich lustig, und der Herr Beiratsvorsitzende stiftet den wohl auch noch an.

Und wenn Du schreibst, der Mieter wird ......, und , dann sind ja zwei tätig, jedenfalls bei mir.

oklein  04.08.2019, 20:50
@schleudermaxe
  • "In unserem konkreten Fall verwaltet die HV für den Vermieter" und ist damit sehr wohl berechtigt, den Mieter im Sinne der Juristischen Hausverwaltung des SE auf den Beschluss der ETG in der ETV hinzuweisen.
  • mache es nicht komplizierter als es ist: Sollte der Vermieter/Eigentümer sein SE selbst verwalten, kontaktiert er den Vermieter. Sollte er die Verwaltung der SE über die HV erledigen lassen, macht es die HV und/oder er selbst. Das ist aber für den Fakt und die Frage des FS nebensächlich.

Und für die Tatsache der Fassade als Teil des Gem.-Eigentums ist es erst einmal egal, ob es sich um Bewuchs, eine SAT-Schüssel oder einen individuellen Anstrich handelt.

schleudermaxe  04.08.2019, 20:52
@oklein

... und warum/wozu wird der Mieter dann zwei Mal angeschrieben, einmal vom Vermieter und einmal von seinem Vertreter?

In meinem Bestand gibt es da ein Schreiben und gut ist.

Und den Beschluss packt der Mieter in die Tonne, weil die WEG eben nicht kann, so die Urteile AG und LG gegen mich wg. gemeinschaftlicher Kellerräume, die sich der Mieter unter den Nagel gerissen hat.

oklein  04.08.2019, 21:01
@schleudermaxe

Das ist missverständlich. Bei Selbstverwaltung schreibt der Vermieter, bei SE-Verwaltung durch die HV schreibt einer von beiden.

Ich kenne Deinen Fall von einer anderen Schilderung von Dir - grotesk.

Andererseits kann die ETG den Bewuchs im Fall des FS sehr wohl beseitigen lassen.

schleudermaxe  05.08.2019, 06:11
@oklein

... nichts grotesk, Deutsches Mietrecht.

Und ein Beirat darf in den Mietgegensatnd bzw. seine Handwerker, bzw. der Verwalter, seit wann?

Und, Du behauptest, beide müssen/haben zu schreiben, und das rüge ich, nichts anderes.

Endlich kapiert, sind wirklich getrennte Welten, nicht nur bei uns!

Als Eigentümer kannst Du das untersagen (es liegt eine Art "Besitzstörung" vor), als Mieter solltest Du deinen Vermieter mobilisieren.

Hallo Cylaine.

Selbstverständlich kann man auch bei "deinem" eigentlich kleinen Problem den RECHTSWEG gehen, also Vermieter, anderen Vermieter, Abmahnung und bei weiterem Bedarf auch Amtsgericht. DAS ist aber viel zu langatmig und erfordert Zeit und Arbeit.

Da 'dein Untermieter' offensichtlich zu der Gruppe der egozentrischen Dumpfbacken gehört, ist (nach reichlich eigener Erfahrung) jeder Versuch ein normales vernünftiges Gespräch zwecks Problemlösung zu finden schon im Ansatz Zeitverschwendung. Den interessieren 'deine' Probleme nicht, der hat dich nicht um Zustimmung gebeten, weil im klar ist, dass du nein gesagt hättest. Er macht nur das, was ihm gefällt, unabhängig davon ob er das rechtlich darf.

Mein Vorschlag:

Setze dir (auch in anderen Fällen) eine klare GRENZE. Ich habe eine grobe (für JEDEN leicht verständliche) GRENZE zwischen WORT und TAT. Entgegen derzeitiger Rechtsprechung 'darf' man mich sogar (mündlich) ungestraft beleidigen (habe doch 2 Ohren ;-) ). Gegen TATSÄCHLICHE Übergriffe/Angriffe aller Art setze ich mich aber zur Wehr, ich lasse sie mir also nicht gefallen.

Deine Grenze sollte hier spätestens die HORIZONTALE in Höhe deines BalkonBODENs sein. Damit meine ich auch zusätzlich eine gedachte "Erweiterung" darüberhinaus an den Balkonseiten um ca. 20cm - quasi Luftfläche. "Gemüse" vom Nachbarn musst du hier nicht dulden. Und ich hätte auch keine Lust, ÖFTER die schnellwachsenden Ranken zu bekämpfen. Daher würde ich das "Hoheitsgebiet" auch auf die BODEN-DICKE des Balkons ausweiten.

ALLES was über deine Balkonunterseite oder anders ausgedrückt, den "Himmel" des unteren Mieters hinausragt bzw. -wächst EINFACH ABSCHNEIDEN ! Nicht aufwendig zurückrollen.

ALLERDING stellt das in Deutschland einen eigenen TATBESTAND dar ! Wehren darf man sich eigentlich LEIDER nur noch (direkt!) in Notwehr, in allen Fällen bist plötzlich du der (neue) TÄTER, es ist rechtlich unrelevant, dass du nur REagiert hast.

Cylaine, wenn du dir also nicht von dem (vermutetem) Deppen auf der Nase rumtanzen lassen willst, brauchst du 'Rückgrat'. Der Andere müsste aber versuchen, ob er mit seiner Egozentrik überhaupt gehört werden würde.

Ich würde (vorübergehend und noch ist Wachstumsperiode) erneut ranken lassen und DANN FOTOS (Handy-Cam ausreichend) vom Balkon machen. So hast du BEWEISMITTEL. Auch auf die Verletzungsgefahr (Ausrutschen) kannst du abstellen. Erst nach dieser Beweissicherung einfach alles erneut kappen, was der Mieter im besagten Bereich ohne jeglichen Genehmigungsnachweis (auch gerade dir gegenüber) angebracht hat !

Bleib entspannt und zieh dein Ding durch. Du zahlst deine Miete nicht für Belästigung durch Dritte.

Cylaine, liebe Grüße zurück ...und langer Text :-D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, er darf deinen Balkon natürlich nicht mitbenutzen. Und er muss seine Pflanzen so stutzen, dass sie dich nicht stören.

Such das Gespräch und erkläre ihm, dass du das nicht möchtest. Wenn er darauf nicht reagiert, informier deinen Vermieter.

Cylaine 
Beitragsersteller
 29.07.2019, 17:23

Danke für deine Antwort. War mir nicht sicher, ob er nicht vielleicht das doch darf. Leider kann man mit dem Nachbarn nicht wirklich sprechen, aber wenn ich den mal erwische versuche ich es mal.

Deine Frage wirkt auf mich auch einigermaßen Zickig. Die Unterseite deines Balkons gehört dem Nachbarn unter Dir genau wie die Unterseite deines Fußbodens(seine Zimmedecke). Er kann so lange die Bausubstanz des Balkons nicht beeinträchtigt wird daran befestigen was ihm beliebt.

Letztlich ist es doch pingelig sich zu streiten ob er nun Klebehaken an der Kante der Unterseite befestigt oder seine Schnüre/Rankhilfen an den Pfosten des Geländers festdütelt...

Die Außenfläche der Balkonbrüstung fällt wiederum in das Hoheitrecht des Hauseigetümers. Wenn diesen der Bewuchs nicht stört, kannst Du nichts dagegen tun.

Bezüglich von Zweigen oder Ranken, welche in die Innseite Deines Balkons wachsen, darfst Du erst nach dem Nachweis einer Beeinträchtigung (Allergien, Platzmangel etc pp) diese Kappen (dabei darf die Pflanze jedoch nicht so geschädigt werden, das sie eingeht (das wäre eine Sachbeschädigung deinerseits) . Wie auch das entfernen der Kabelbinder des Nachbarn auserhalb deiner Mietsache...

Deutsches Recht ist toll.

Kein Wunder, das unsere Gerichte kaum noch Zei für Wirklich ernste Fälle haben...

Blöde Kindereien....

Dir geht es doch garnicht um das Grünzeug, sondern einfach ums Prinzip. "Das ist mein Balkon, dafür bezahle ich"...so kommt zumindest dein Text rüber.

Sei Doch glücklich das etwas Grün wächst. Schon allein der Akt, das Du möglicherweise erst gehandelt hast und dann versucht dich zu rechtfertigen, dürfte Grund genug für das mit dem kann man nicht reden sein.

Es gibt da so einen schönen Spruch: Wie man in den Wald hinein ruft....