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ehemaliger Besitzer möchte Hund zurück?

Hallo zusammen

Ich habe im Oktober 22 von einer Verwanten einen Hund übernommen. Diese konnte den Hund aufgrund Wohnungssitution und Kinder nicht mehr halten.

Zu diesem Zeitpunkt lebte der Hund schon bei der Mutter von besagter Person, die aber mit dem Hund überfordert war. Der Hund wurde dann von der Besitzerin (nicht Halterin) im Internet zum Verkauf angeboten. Also habe ich mich entschlossen den Hund zu nehmen, wir einigten uns auf 200 Euro Schutzgebühr.

Als ich den Hund am Folgetag abholte, war die Besitzer nicht da (nur die Halterin). Mit dieser schloss ich dann den Vertrag ab und diese unterzeichnete auch im Namen der Besitzerin. Die Halterin gab mir alles an Hundezeug mit, sprich Leinen..Halsband usw.. ausser dem Impfpass (wa in einem Umzugskarton der Besitzerin verschwunden)

Ich hatte dann per Whatsapp öfter Kontakt mit der "ehemaligen Besitzerin" bzgl. Einlebung des Hundes bei mir. Auch fragte ich Sie des öfteren nach dem Impfausweis. Sie meinte, dass Sie ihn noch nicht gefunden hat, aber ich den beim Tierarzt neu anfordern könne, es sei ja jetzt mein Hund.

Nun hat sich die Lage geändert. Die Dame hat eine neue Wohnung, in der sie wohl Hunde halten darf und fordert jetzt den Hund zurück (zwischenzeitlich mit Anwalt).

Da Sie keinen Vertrag unterschrieben hat und auch sonst alles über die Mutter lief (allerdings mit Ihrem Einverständnis und Sie ja auch den Kaufpreis eingesackt hat), ist Sie nun der Meinung, dass Sie immer noch die Besitzerin ist und verlangt den Hund zurück.

Stimmt das?

hund, Recht
Hund zu spät angemeldet, was nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer. Seit 2018 haben mein Lebensgefährte und ich 2 Hunde (wir wohnen in NRW) . Den ersten seit August, den anderen seit Oktober (beides labradore). Ich weiß erzählen kann man viel, aber wir haben es tatsächlich völlig vergessen den 2. Hund bei der Stadt anzumelden..gestern haben wir einen Brief von der Stadt bekommen in dem stand, dass sie aufgrund der von Ihnen folgenden Informationen davon ausgehen müssen, dass wir einen zweiten Hund halten und ihn umgehend anmelden sollen. Wie auch immer die jetzt darauf gekommen sind, dass ist im Grunde auch egal. Wir sind froh, dass es nicht noch später aufgefallen ist. Auf dem Anmeldebogen ist die Frage aufgeführt "seit wann wir ihn haben" und "von wem wir ihn haben". Hier wollen wir uns jetzt auch nix aus der Nase ziehen und behaupten wir hätten ihn erst ein halbes Jahr, hätten ihn auf der Straße gefunden oder sonstiges.. Zumal er als Welpe auf dem Bauernhof von dem wir ihn haben gechipt wurde und als wir ihn dann adoptiert haben, von uns bei tasso registriert wurde. Das wir Steuern nachzahlen müssen ist selbstverständlich. Nur mit was für einer Strafe müssen wir rechnen? Im Grunde ist das ja Steuerhinterziehung, droht jetzt eine Anzeige, weil das im Grunde eine Straftat ist? laut Internet ist es eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich: es ist ein Bußgeld zu erwarten. Weiß jemand, wie hoch das ca. Wäre? Wenn wir das googeln haben wir schon gefühlt einen Herzstillstand bekommen, weil da was von 5000€ bis 10000€ stand. Und lässt die Stadt mit sich auch über eine Ratenzahlung reden?

Danke im voraus für die Antworten.

Lg

hund, Recht
Kosten für Therapiehund steuerlich geltend machen (Freiberuflerin)?

Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte. Nun bestehen da bei mir einige Unsicherheiten, ob ich Kosten für den Hund als Therapiehund in meine Betriebsausgaben aufnehmen kann?

Es handelt sich um folgende Kosten: Anschaffung, Hundehaftpflicht, Leinen/Zubehör, Futter, Hundeschule, Therapiehundausbildung

Da gibt es ja bereits ein Urteil von einer Lehrerin, die einen Hund als sog. Schulhund gehalten hat und die Kosten zu 1/3 absetzen konnte:

https://www.stb-goetz-kollegen.de/news_aerzte/winter_2019/therapiehund

Und ein anderes Gericht urteilte mit 50%:

https://www.juraforum.de/news/hundekosten-einer-lehrerin-teilweise-werbungskosten_223026

Allerdings lag der Fall da ein bisschen anders:

1. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass ein Schulhund eingesetzt werden sollte. Das konnte die Lehrerin mit verschiedenen Schreiben nachweisen. Kann ich als Selbständige einfach beschließen, dass der Hund Teil meines Angebots ist und somit als Arbeitsmittel gilt?

2.Der Beschluss mit 1/3 kam zustande, weil das Gericht davon ausging, dass der Hund zu 2/3 einem privaten Zweck dient. Die Lehrerin setzte den Hund 5 Tage pro Woche in der Schule ein. Bei mir sind es aktuell weniger Stunden, die ich mit meinen Klient:innen verbringe. Ergo, wie berechne ich den Anteil zu dem mein Hund privat bzw. beruflich eingesetzt ist?

3.Die Therapiehundausbildung müsste ja in jedem Fall kein Problem sein, weil die ja nachgewiesenermaßen für berufliche Zwecke ist. Aber wie sieht es mit der Hundeschule aus?

Ich will keine Betriebsprüfung riskieren (das kann nun wirklich niemand gebrauchen). Im Zweifelsfall würde ich glaube ich eher auf Geltendmachung verzichten, als mich da irgendwie für's Finanzamt "auffällig" zu machen. Was meint ihr - was kann ich gut absetzen und was nicht?

Danke für die Hilfe :-)

Freiberufler, hund, Hundehaltung, selbstständig, Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit