außerordentliche Kündigung der Gebrauchtwagengarantie

Folgende Frage: Anfang Dez. 2012 habe ich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Gebrauchtwagen gekauft. Hierbei wurde mir die Gebrauchtwagengarantie einer Fremdfirma (MPR-Garantie) angeboten. Ich unterschrieb den Gebrauchtwagengarantievertrag und bekam daraufhin noch 3 Seiten mit Vertragsbedingungen ausgehändigt. In diesen Bedingungen steht, dass ich mit dem Fahrzeug alle 10.000km zur Inspektion muss. Ich schrieb eine Email an die Garantiefirma und fragte, was diese Inspektion beinhalten muss. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich das Öl sowie die Ölfilter wechseln lassen muss. Da ich Vielfahrer bin, habe ich in 1 bis 2 Wochen die ersten 10.000km weg und müsste zur Inspektion. In meinen Augen ist ein Öl- und Ölfilterwechsel alle 10.000km schwachsinnig. Deshalb habe ich den Vertrag außerordentlich gekündigt, mit der Begründung, dass starre Inspektionsintervalle gesetzlich verboten sind und man mir den Umfang der Inspektion verheimlicht hat.

Nun habe ich eine Antwortmail der Firma bekommen, in der mir mit einem einzigen Satz mitgeteilt wurde, dass eine Kündigung meinerseits nicht möglich sei.

Ist das richtig so? Schließlich hat mich die Firma doch in Unwissenheit über den Umfang einer jeden Inspektion gelassen und dass meiner Meinung nach um mich zu täuschen.

Ich bin total verzweifelt, es handelt sich hier schließlich um Kosten in Höhe von 300 EUR. Am meisten stört mich die Ignoranz mit der die MPR meine Mails beantwortet (kurze Antworten ohne Rechtsgrundlagen).

Bitte helft mir!

Auto, Garantie, Gebrauchtwagen
Fahrrad - Sachmangelhaftung

Hallo, ich habe im August 2010 ein Fahrrad der Marke Bulls in einem Zweiradfachgeschäft erworben. Nach kurzer Zeit haben sich bereits folgende Mängel ergeben: schleifende Bremsscheiben, defekte Federgabel (federt ´schwammig´ - Stellschraube lässt sich nur mit Zange bewegen), gebrochene Hinterachse die einen tiefen Kratzer im Ramen verursacht hat und vor kurzem ist auch noch eine Unterlegscheibe an der Federgabel gebrochen. Das Fahrrad habe ich zur Reperatur zurück zum Händler gebracht, diese versuchten mir jedoch nur plausibel zu machen, dass es doch normal sei wenn die Scheibe der Bremse von Werk aus ein wenig krumm sei, die Feder garnicht defekt sei sondern einfach nur mit einer Zange eingestellt werden müsste und den Kratzer müsste ich so hinnehmen. Als ich beteuerte, dass es doch nicht sein kann, dass ein Neurad solche Mängel aufweist, haben die Angestellten dann Einsicht gezeigt und die gebrochene Achse ausgetauscht. Da die Originalfelge angeblich nicht mehr bestellbar war, haben sie mir eine anders farbige montiert. Dies habe ich wiederum bemängelt woraufhin wir uns dann geeinigt haben das Vorderrad ebendfalls zu tauschen. Als ich das Rad dann wieder Zuhause hatte und es getestet hab, knackte das Vorderrad einige male und die Felge war verzogen. Dies habe ich dann ein weiteres Mal bemängelt woraufhin sie mir dies wieder gerichtet haben. Die für mich eindeutig defekte Federgabel möchte ich ersetzt haben.

Nun ist meine Frage; Muss der Händler die bestehenden Mängel trotz der vergangenen Zeit noch beheben? Bin ich im Recht? Oder sollte ich einen Anwalt oder die Verbraucherschutzzentrale hinzuziehen?

Leider habe ich keine Belege über die Reklamationen lediglich den Kaufvertrag.

LG J.S.

Fahrrad, Garantie, Recht