Induktionsplatte?

4 Antworten

Meiner Meinung nach fällt der Schaden in die gesetzl. Gewährleistung (nicht Garantie!) und sollte mit abgedeckt sein!

Aber:

Nach 6 Monaten bist Du nachweispflichtig, dass dieser Schaden/Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Dieses wirst Du vermutlich nur durch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren erreichen können. Die Kosten hierfür musst Du vorschießen.

Sollte es zusätzlich tatsächlich noch eine Garantie geben, handelt es sich um eine freiwillige Geschichte. Und klar, da freiwillig, können und dürfen die dann vorgeben, was dort mit eingeschlossen ist und was nicht!


DerCAM  22.12.2023, 13:54
Nach 6 Monaten bist Du nachweispflichtig, dass dieser Schaden/Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Kleine Korrektur: Inzwischen erst nach 12 Monaten.

Die sagen jetzt das Glasteile nicht in die Garantie fällt

Wenn das auch so in den Garantiebedingungen steht, ist es wohl so.

Beim Kochen? Also nicht als du was abgestellt hast sondern einfach im Kochvorgang?

Kann ich kaum glauben, würde dann aber auch auf ein Ersatz pochen.


duennis 
Beitragsersteller
 22.12.2023, 07:37

Gestern beim Kochen ist es passiert. 🤷🏻‍♂️

Welcher Hersteller ?

Google mal