Ist das ein Garantiefall? Kann ich Ausbesserung verlagen?
Habe mir in 2008 das Dach neu eindecken lassen. Soweit ich weiss hat man ja nahezu ewige Garantie auf die Ziegel. Ich nehme an es sind mind 10 - 20 Jahre oder so. Nun habe ich festgestellt, daß ein Ziegel in der Mitte zerbrochen ist und es da durchregnet. Kann ich aufgrund der Garantie ein Ziegelwechsel verlangen? Ich trau mich nicht aufs Dach! Das sollte schon ein Dachdecker machen. Machen die das aufgrund der Garantiezusage? Mein Schwager ist der Meinung, daß die das machen müssen. Stimmt das?
3 Antworten
Garantie gibt es dann, wenn es einen Garantiegeber gibt. Das ist sicher nicht der Dachdecker, der gibt nur Gewährleistung, wobei die nach § 634a Abs.1 Nr.2 BGB auch 5 Jahre beträgt. Wer sollte denn 10 oder 20 Jahre Garantie geben? Der Hersteller der Ziegel? Wer ist denn das und wann hat er die Garantieerklärung abgegeben? Wenn Du Dich an den Dachdecker wendest, dann müßte der eigentlich noch kostenlos reparieren, sofern es den Betrieb noch geben sollte.
Einen Dachziegel auswechseln zu lassen kostet nicht die Welt, wenn das Dach von einer vernünftigen Dachdeckerfirma gedeckt wurde ersetzen sie den Ziegel auch kostenlos. Zu klären wäre vorher noch ob die Dachdeckerfirma oder der Kunde den Garantieanspruch beim Hersteller der Ziegel anmeldet.
Ich weiss. Wenn ich aber eine fremde Firma nehme, möchten die schon 60 Euro Anfahrtskosten. Den Ziegel habe ich ja. Brauche nur jemanden der sich aufs Dach traut.
Hier kommen 5 Jahre Gewährleistung zum tragen. Dachdeckerfirma anschreiben und um Austausch bitten. Tondachziegel halten tatsächlich sehr lange, 100 Jahre sind keine Seltenheit. Risse treten immer durch Transport oder unsachgemäße Verarbeitung vor Ort auf.