Hi,
ich gehe in Elternzeit und werde in Teilzeit weiterarbeiten.
Das Elterngeld wird entsprechend durch den Nettolohn gekürzt. Da ich kurz vor der Geburt die Steuerklasse (IV auf III) gewechselt habe, ist mein Nettolohn höher als während der Berechnung für das Elterngeld.
Wird nun zur Berechnung des Nettolohns, welchen ich in der Nebentätigkeit erhalte, die selbe Steuerklasse verwendet wie in der Berechnung des Elterngelds (IV) oder meine jetzige (IV). Wäre es daher ggfs. sinnvoll die Steuerklasse noch zu ändern?