Ich bin in Vollzeit fest angestellt und arbeite im Vertrieb. Mein Gehalt setzt sich zu 50% aus Fixum und bis zu 50% variablem Anteil zusammen. Die Provision (variabler Anteil) wird jeden Monat vom Vormonat zusammen mit den Fixum ausbezahlt.
Das Fixum ist auf dem Gehaltsnachweis als laufender Bezug (L), die Provision als sonstiger Bezug (S) deklariert.
Nun teilt mir die Elterngeldstelle mit, das für die Berechnung des Elterngeldes nur das Fixum herangezogen wird weil es als L laufender Bezug steuerrechtlich behandelt wird, die sonstigen Bezüge/ monatliche Provision nicht. Dadurch schmälert sich mein Elterngeld nicht unerheblich.
Frage: ist es korrekt das monatliche regelmäßige Provisionen als "sonstige Bezüge" ausgewiesen sind?
Gibt es steuerrechtlich eine Möglichkeit, diese sonstigen Bezüge in laufende Bezüge rückwirkend umzuwandeln?