Als Vater habe ich 2 Monate Elternzeit genommen. Ich habe ein Vollzeitjob sowie während der Elternzeit einen gewerblichen Betrieb im Nebenerwerb. Während der Elternzeit habe ich den nichtselbständigen Vollzeitjob vollständig "ruhen" lassen, der gewerbl. Betrieb brachte hingegen Einnahmen. Vom Amt wurde die Gewinnermittlung/Einnahmen/Ausgaben für den Bezugszeitraum des Elterngeldes ermittelt. Der entsprechende Gewinn wurde als mir zur Verfügung stehendes Einkommen angerechnet, woraus sich eine Rückzahlung von Elterngeld ergab. Aus meiner Sicht müsste der Gewinn noch um Steuern reduziert werden. Mein Widerspruch wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich im Bezugszeitraum des Elterngeldes keine Einkommenssteuer gezahlt habe, es gelte schließlich das Zuflussprinzip.
Ist das rechtens?
Die Einkommensteuer habe ich natürlich erst im Rahmen der Einkommensteuer nachgezahlt.