Beispielrechnung: Aktuelles Gehalt: 5.200 brutto; 2.900€ netto

Bei Inanspruchnahme KfZ:

Gehaltsumwandlung 550 € Geldwerter Vorteil Kfz-Nutzung 400€ Zu versteuerndes Einkommen 5.050€ Neues Netto 2.400€

Elterngeld wird anhand der Differenz des Einkommens vor Mutterschutz abzgl. Einkommen während Elternzeit errechnet. Nach meiner Rechnung gem. Elterngeldrechner ergeben sich ca. 1.500€ Elterngeld. Die KfZ-Nutzung (Gehaltsumwandlung 550€} muss auch während der Elternzeit gezahlt werden. Nun ist die Frage, ob auch der Geldwerte Vorteil nochmals in Abzug gebracht wird, also von den 1.500€ nochmals Betrag x (wieviel ist mir unklar) abgezogen wird und daraus dann das KfZ bezahlt werden muss. Ich beziehe mich dabei auf das Urteil http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17017

D.h. 1.500€ Elterngeld - x € Geldwerter Vorteil - 550€ Kfz-Rate

Ist diese Rechnung so richtig?

Vielen Dank für eine Beantwortung.