Ist ein Firmenwagen gemäß 1%-Regelung sinnvoll, wenn geplant ist, innerhalb der nächsten 2 Jahre ein Kind zu bekommen und Elterngeld zu beziehen?
Beispielrechnung: Aktuelles Gehalt: 5.200 brutto; 2.900€ netto
Bei Inanspruchnahme KfZ:
Gehaltsumwandlung 550 € Geldwerter Vorteil Kfz-Nutzung 400€ Zu versteuerndes Einkommen 5.050€ Neues Netto 2.400€
Elterngeld wird anhand der Differenz des Einkommens vor Mutterschutz abzgl. Einkommen während Elternzeit errechnet. Nach meiner Rechnung gem. Elterngeldrechner ergeben sich ca. 1.500€ Elterngeld. Die KfZ-Nutzung (Gehaltsumwandlung 550€} muss auch während der Elternzeit gezahlt werden. Nun ist die Frage, ob auch der Geldwerte Vorteil nochmals in Abzug gebracht wird, also von den 1.500€ nochmals Betrag x (wieviel ist mir unklar) abgezogen wird und daraus dann das KfZ bezahlt werden muss. Ich beziehe mich dabei auf das Urteil http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17017
D.h. 1.500€ Elterngeld - x € Geldwerter Vorteil - 550€ Kfz-Rate
Ist diese Rechnung so richtig?
Vielen Dank für eine Beantwortung.
1 Antwort
Gegenfrage: Was hat die Frage ob die 1% Regelung sinnvoll ist, mit dem Bezug von Elterngeld zu tun? Ein Fahrzeug wirst Du so oder so benötigen, oder?
Die Frage ist, macht der Firmenwagen Sinn?
1% Regelung: Du bekommst von Deinem Arbeitgeber ein schickes Auto, Sprit, Reparaturen, Wartung, Kfz.-Vers. und Steuer gestellt. Dafür wird Gehalt umgewandelt und 1% vom Bruttolistenpreis (+ Wegstrecke zum AG) als geldwerter Vorteil versteuert.
Durch die Entgeltumwandlung spart sich nicht nur der Arbeitgeber Sozialabgaben, sondern auch Du. Das ist bei Deinem Einkommen der Nachteil. An der Krankenversicherung sparst Du dir nichts (BMG GKV 4237,50€), dafür am Beitrag zur ges. Rente. Deswegen hast Du im Alter eine geringere Rente!
Durchschnittsentgelt 2016 36.267 Euro = 1 Rentenpunkt (Quelle: DRV)
für ein Brutto von 5200 EUR folgt: (5200EUR x 12) / 36267 EUR = 1,72 Entgeltpunkt (EP).
Nach Umwandlung: (4650EUR x 12) / 36267 EUR = 1,54 EP
Angenommen: 30 Jahre Zeit bis zur Rente mit 67
Altersrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Bei der Altersente mit 67 sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor = 1
akt. Rentenwert ab 1.7.2016 monatlich 30,45 Euro (Quelle: DRV)
Reduzierung der Altersrente durch Umwandlung = 30 x (1,72-1,54) x 30,45 EUR = 164,43 EUR mtl.
Bei einer Rentenbezugszeit von 30 Jahren kostet Dich der Firmenwagen 59.194,80 EUR (ohne Inflation) an entgangenen Renteneinnahmen. Bei 2% Inflation liegt der Nachteil schon bei 80.000 EUR.
Um diesen Nachteil auszugleichen, wäre es günstig 30 Jahre lang 115 EUR mtl. zu 4% anzusparen (160 EUR zu 2%).
Was ist die alternative? Du least/finanzierst Dir selber ein Fahrzeug, von versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Netto. Eingespart wird der geldwerte Vorteil. Das dürfte sich dann, ohne Gehaltsumwandlung, fast ausgleichen.
oder
Du kaufst ein Kfz. und bindest Kapital, bzw. nutz dieses ab und musst für Anschaffung eines Folgefahrzeuges Rücklagen ansparen.
Dazu kommen alle Kosten die ein Fahrzeug verursacht.
Für die Familie bleibt u.U. weniger Finanzmittel übrig.
Ohne Firmenwagen kommst Du wahrscheinlich auf 486 EUR mehr netto und ersparst Dir 115 EUR Sparrate zum Ausgleich des RV-Nachteils.
Fazit: Wenn Du mehr als 600 EUR mtl. Kosten für ein eigenes Kfz hättest, wäre der Firmenwagen günstiger. Das dürfte bei einem i.d.R. zutreffen.
Kläre doch erst mal diesen Punkt für Dich.
Dann probiert doch mal aus (1/2 Jahr) wie Ihr heute, mit einem Einkommen das während des Mutterschutzes verfügbar wäre, zurecht kommt (das was übrig bleibt -> anlegen). Wenn sich herausstellt dass dies geht, dann ist alles ok. Falls nicht, zieht die "Nummer" mit dem selbstverordneten Konsumverzicht (leicht abgeschwächt) durch und baut Reserven für die Zeit des Mutterschutzes auf.