Zweitwohnsteuer zahlen?

3 Antworten

Bei Eigentum gibt es passende Regelungen

Wenn das Landhaus "nähe Kiel" steht, müsstest Du erstmal feststellen, ob die Gemeinde, zu der das gehört, überhaupt Zweitwohnungsteuer erhebt, das machen nämlich lange nicht alle Städte in Deutschland und ich kenne kein einziges Dorf,das das tut.


FinanceDani 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 21:08

das haus befindet sich im eckenförde.

FinanceDani 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 21:42
@Mikkey

ich verstehe in meinem fall einfach nicht wie die zweitwohnsteuer gemessen wird…lese andauern immer was mit x Prozente an nettokaltmiete = Steuer…ich zahle aber keine miete, da das haus Eigentum ist….

Mikkey  10.07.2014, 21:51
@FinanceDani

Ist die Jahresrohmiete nicht zu ermitteln, so tritt an die Stelle des Mietwertes nach Absatz 2 die übliche Miete im Sinne des § 79 Absatz 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes.

(5) Ist die übliche Miete nicht zu ermitteln, so treten an deren Stelle sechs v. H. des gemeinen Wertes der Wohnung. Die Vorschrift des § 9 des Bewertungsgesetzes findet entsprechende Anwendung.

Zum Bewertungsgesetz gibt es hier andere Experten, aber

  • (orts-)übliche Miete oder
  • 6% des Werts

finde ich relativ deutlich.

P.S.: Liegt denn das Landhaus überhaupt im Stadtgebiet?

Mikkey  12.07.2014, 10:16
@Mikkey

Lass Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen (es ist also Kosel? oder doch nicht?), es gibt hier einige Ansatzpunkte, nach denen eine ZWS nicht gezahlt werden müsste:

  • Was tun die beiden Brüder? Wohnt von denen einer dauernd in dem Haus, so dass es für ihn eine Erstwohnung ist?
  • Ist es ein Haus, das in Wohnungen aufgeteilt ist? Sind Wohnungen einzeln vermietbar?
  • Kannst Du Dich aus der "Bewohnergemeinschaft" ausklinken?, Das heißt: Du wohnst dort gar nicht mehr (für ein paar hundert Euro kann man sich zwei-dreimal im Jahr auch ein gutes Hotelzimmer nehmen.,
  1. Dir steht eine zweite Wohnung zur Verfügung.

  2. Diese Wohnung hast Du nicht, weil Du sie persönlich für die Berufsausübung benötigst. § 3 Abs. 1 der Satzung

  3. Also ist es eine Art Wochenend- Ferienwohnung.

  4. Damit trifft der Tatbestand "Zweitwohnung" zu.

  5. Maßstab ist nach § 4 Abs. 1 der Satzung der Mietwert (nicht die erzielte Miete) Multipliziert mit dem Verfügbarkeitsgrad nach § 5 der Satzung.

  6. Wenn Du die Wohnung nur allein nutzt und nicht vermietest, steht sie Dir zu 100 % zur Verfügung.

  7. Nehmen wir an es sind 60 qm, die Vergleichsmiete 8,- Euro = 480,- Euro, pro Jahr = 5..760,- Euro. Nicht vermietet. also für Dich zu 100 % verfügbar.

  8. Bemessungsgrundlage 5.760,- Euro * Steuer 12 % = 691,20 Zweitwohnungssteuer.

Bitte qm und Miete für Deine Wohnung selbst ergänzen und Du kannst die Steuer berechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vermietet doch das Haus, dann fällt diese Steuer doch gar nicht an. Außerdem handelt es sich bei Euch um eine Erbengemeinschaft - und diese ist zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer verpflichtet, falls das Haus als Ferienwohnung genutzt wird. Bei alleinigem Leerstand, weil nicht vermietbar, entsteht noch keine Zahlungverpflichtung für Zweitwohnungssteuer.