Ca. 50 Euro als Mystery Shopper verdient-Steuern?

5 Antworten

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Wenn es dich beruhigt: Mach eine Einkommenssteuererklärung! Füll den Mantelbogen aus, dazu die Anlage S, und falls du irgendwelche Versicherungen wie Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung hast noch die Anlage Vorsorgeaufwendungen und gib das einfach - ohne jeden Kommentar ab. Irgendwann bekommst du dann einen Steuerbescheid mit der Steuerfestsetzung von NULL Euro. Was zu überlegen ist, falls du für dein Studium auch Ausgaben wie Literatur, Semestergebühren u.ä. hattest und zuvor bereits eine Ausbildung absolviert hast, solltest du in der Anlage N Werbungskosten geltend machen und einen Verlustvortrag beantragen (siehe http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/article124000828/So-lassen-sich-die-Kosten-des-Studiums-absetzen.html9

Und was den Unterhalt durch deine Eltern angeht - haben die den in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Ausgabe geltend gemacht? Nur dann wäre er für dich Einkommen.


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Beitragsersteller
 18.09.2014, 15:09

Danke für die Infos. Meine Eltern haben das Geld als Ausgaben angegeben, dass heißt ich werde es angeben als Einnahme. Meine Anliegen dabei sind ja nicht nur die Zusatzeinnahmen, sondern auch, wie diese gewertet werden. Man nehme alleine die Onlineumfragen- sind das gewerbliche Einnahmen oder sonstige? Woran macht man dies fest?

Danke vielmals für die Mühe.

Ich weis zwar nicht, was Mystery Sshooping ist, aber dafür weis ich, das Nebeneinkünfte bis zu 410,- Euro pro Jahr völlig steuerfrei sind § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.

Du kannst also die 42,- Euro in die Anlage G eintragen, oder bei dem geringen Betrag einfach weglassen.

Ebensolches dann auch für 2014, wenn Du über die bisher verdienten 201,- hinaus nichts mehr machst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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Beitragsersteller
 17.09.2014, 12:50

Beim Mystery Shopping ist man Kunde in einem bestimmten vorab festelegten Geschäft und lässt sich beraten etc. Dies läuft nach einem gegeben Schema ab und man bewertet dann Service/Preis etc. Es ist also wohl eine Arbeit auf selbstständiger Basis mit bezahlung pro Einsatz.

Ich habe jedoch zusammengerechnet und neben den 42 Euro durch diese Arbeit noch mehr eingenommen. Durch Umfragen(692Euro), Privatverkäufe(778 Euro-Autoteile des alten Golfs, Kleidung, alte Elektrogeräte etc) und eben den 42 Euro sind es insgesamt 1662 Euro, die ich dazu verdient habe. Diese will ich ordnungsgemäß versteuern. Ich habe nur Angst, dass mir wegen der selbstständigen Arbeit schlimmes blüht..die Steuern werde ich nachzahlen, das ist nicht das Problem..aber mich fürchtet es, dass sie mich anklagen oder Ähnliches.

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Beitragsersteller
 17.09.2014, 13:03
@EnnoBecker

Naja eigentlich nichts. Ich bin Studentin und erhalte ca. 700 Euro im Monat von meinen Eltern zum Leben. Ich habe 2013 keine sonstige Arbeit gehabt.

wfwbinder  17.09.2014, 15:47
@issues

42,- Euro mystery shopping = steuerlich relevant

692,- Euro Umfragen = steuerlich relevant

778,- private Verkäufe = steuerlich nicht relevant, wenn es dein eigenes Auto war.

Da alles zusammen weniger als 8.000,- Euro ist, brauchst Du nciht mal eine Erklärung abgeben.

Der Unterhalt der Eltern ist nicht relevant.

Solange Du keine Anstellung als Werkstudentin hast, oder eine andere Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte, oder größere Einnahmen aus einer Selbständigkeit, ist alles gut.

Ich habe letztes Jahr 42 Euro mit Mystery Shopping verdient,

Steuerlich wird immer nach unten abgerundet. Das sind also 0 Euro.


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Beitragsersteller
 17.09.2014, 12:33

Obwohl es aus selbstständiger Arbeit kam? das wird einfach ignoriert?

ich muss die Frage aber auch ausweiten: Dieses Jahr habe ich damit bis zu diesem Zeitpunkt ca. 201 verdient(ja, auch damit ist jetzt Schluss!), aber die Steuererklärung ist erst nächstes Jahr fällig. was ist damit? Kann ich jetzt schon was tun? Rückgängig machen geht ja leider nicht..

Durch Umfragen(692Euro), Privatverkäufe(778 Euro-Autoteile des alten Golfs, Kleidung, alte Elektrogeräte etc) und eben den 42 Euro sind es insgesamt 1662 Euro, die ich dazu verdient habe.

Privatverkäufe sind (wenn du nicht einen Handel betreibst, wovon ich schon wegen des Ausdrucks "Privatverkäufe" nicht ausgehe) steuerfrei.

Wie ist das bei den Umfragen gelaufen? Hast du da eine Rechnung gestellt?

Nur ist das eigentliche Thema, dass es Wahnsinn wäre, wenn du versuchst, das zu erklären. Was soll sich der Veranlagungsbeamte denken? Du erklärst gut 700 € Einkünfte (wenn das nicht die Einnahmen sind, also noch Ausgaben weggehen), hast aber 8.352 € zu versteuerndes Einkommen als Existenzminimum steuerfrei. Es kann weder Steuerhinterziehung noch eine Verkürzung sein, wenn nichts anfallen würde. Was würdest du dir als Veranlagungsbeamter denken? Ich wäre mehr verärgert über so wenig denkende als stolz auf so ehrliche Bürger.

Anders ist es, wenn du ein Einkommen beziehst, das dich in die steuerpflicht bringt. Dann kommt es auf Gesetze wie den § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG oder auch den § 22 Nr. 3 EStG an und dann könnten die Einkünfte aus der Umfrage - sofern sie der Auszahlende nicht versteuert hat oder es über eine Lohnsteuerkarte lief - steuerpflichtig sein.

Mach einfach nichts und wenn du gefragt wirst, erkläre, dass du keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hattest.


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Beitragsersteller
 17.09.2014, 14:24

Mir geht es aber darum, ehrlich zu sein, ich will nichts unterschlagen..der Ärger der kommt wird kommen. Mir geht es da auch nicht drum den Staat glücklich zu machen sondern ich tue dies aus religiösen Überzeugungen.

Was genau wird denn als Ausgaben erachtet? Ich habe für keine der Einkünfte eine Rechnung geschrieben-es lief immer nur über eine 'Auszahlungsbeantragung'. Ich erhielt, wie gesagt, ca 700 euro von meinen Eltern monatlich zum Leben (zudem war das Einkommen meines damaligen Freundes da, von dem er mir zur Kostendeckung unserer Wohnung immer wieder Geld überwies). Zudem wie gesagt, ich war und bin Studentin, dass heißt: -Ich hatte im Jahr ca. 8400 Euro durch meine Eltern (geschenkt/zur Verfügung gestellt bekommen) -Wechselnde Beträge von meinem Freund zur Kostendeckung -Dazu die ca. 1662 Euro.

Mein steuerrechtliches Problem sind hier neben den 42 Euro aus selbstständiger Arbeit ebenso, dass der Teil der Privatverkäufe auch eine Art handel beeinhaltet. Es gehören dazu einfach Bücherverkäufe auf Amazon, Ebayversteigerungen, aber auch immer wieder 'Aufträge' dazu, zB wurde mir für selbst gebackene ware Geld geboten, welche ich dann im speziellen Auftrag hergestellt und verkauft habe. Dies ist soweit ich das einschätzen kann wohl schon eine Art Handel.

Was ich mich nun frage- wie löse ich die sache auf? Was kann ich dem Finanzamt dazu sagen? Wie gesagt mir gehts rein um Ehrlichkeit, nicht um Lob, Ärger oder Schulden.

Zudem- Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ich weiß das sehr zu schätzen.

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Beitragsersteller
 17.09.2014, 14:33
@issues

Dazu sollte ich sagen: Bis auf die Zahlungseingänge habe ich quasi keine Nachweise für die Verkäufe. Rechnung habe ich nie geschrieben. Einzig die Bewertungen auf Amazon und Ebay zeigen, dass gewisse Privatverkäufe stattgefunden haben.

Rat2010  18.09.2014, 09:01
@issues

Du willst uns veräppeln, oder? Wenn nein, geh zu einem Steuerberater.

Bleib mal ganz ruhig , deswegen kommt niemand ins Gefängnis. Die Unterstützung Deiner Eltern zur Lebenshaltung und die Privatverkäufe über amazon und ebay hat nichts in der Steuererklärung zu suchen. Für die Einkünfte aus dem Mystery Shopping musst Du auch nichts versteuern weil zu gering.