Zurück zum alten Arbeitgeber?
Ich habe nach 10 Jahren bei meinem alten AG gekündigt. Ich möchte die Kündigung gern zurücknehmen. Mein AG meint es geht nur mit einem neuen Arbeitsvertrag mit demensprechender Probezeit und Verlust meiner bisherigen Betriebszugehörigkeit.
Ist das so richtig?
4 Antworten
Dein Arbeitgeber kann den bisherigen Vertrag aufrecht erhalten, wenn du deine Kündigung zurückziehst, muss aber nicht. Genauso frei steht es ihm, dir einen neuen Vertrg oder eben gar keine Beschäftgung mehr anzubieten. Das Ganze ist abhängig von seinem Einverständnis. (https://www.kanzlei-chevalier.de/blog/kuendigung-zurueckziehen)
Bei einem neuen Vertrag gibt es nun eine Probezeit, soweit so gut. Du hättest doch auch bei eine, anderen Arbeitgeber eine Probezeit gehabt. Wenn du 10 Jahre im Betrieb warst und dir nichts zu schulden kommen lassen hast, welche Sorge hast du nun bei dieser Probezeit?
Vermutlich lohnt es sich für ihn mehr, dir einen neuen Vertrag anzubieten, mit Bedingungen, die anders bzw. an die aktuelle Rechtslage angepasst sind.
Bei ununterbrochener Betriebszugehoerigkeit bleibt der Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz weiterhin bestehen. Daran wuerde auch die Vereinbarung einer neuen Probezeit nichts aendern. Selbst an der nach 10 Jahren arbeitgeberseitig viermonatigen Kuendigungsfrist sollte dies - anders als bei der Uebernahme aus einem Ausbildungsverhaeltnis - nichts aendern.
Also unterschreibe das ruhig. Sollte es tatsaechlich zu einer arbeitgeberseitigen Kuendigung mit verkuerzter Frist kommen, kannst du das ja im Rahmen der Kuendigungsschutzklage immer noch geltend machen.
Eine einseitige Willenserklärung, hier die Kündigung, kann man nicht einfach zurück nehmen!
Dein AG hat nun folgende Wahl:
- Er hält an der Kündigung fest, will Dich nicht mehr
- Er macht einen neuen AV mit den alten Konditionen
- Er macht einen neuen AV mit neuen Konditionen
Eine Wahl hast Du nicht, der AG gibt das vor. Verhandeln kannst und darfst Du, klar.
Es hängt davon ab, ob der Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist und was da drin steht. Möglich ist also, dass Deine alten Rechte aus der Betriebszugehörigkeit weiter gelten, egal was im Arbeitsvertrag steht. Wenn ein Arbeitnehmer durch eine lange Betriebszugehörigkeit gut bekannt ist, macht eine Probezeit ohnehin keinen Sinn.
Ansonsten ist das Verhandlungssache. Mit der Kündigung ist zwar der alte Arbeitsvertrag beendet. Aber man kann ihn durch eine beiderseitige Vereinbarung wieder aufleben lassen. Du kannst dem Arbeitgeber sagen, dass Du den Arbeitsvertrag nur unterschreibst, wenn es keine Probezeit gibt und Deine Rechte aus der seitherigen Betriebszugehörigkeit weiter bestehen. Dann gewinnt der, der am besten pokert. Wenn Dein Chef zur Zeit Personalprobleme hat und Dich gerne wieder zurück haben will, dann wirst Du gewinnen. Manchmal muss man ein bisschen pokern und darf nicht gleich nachgeben.