Bisheriger Gasanbieter hat Kündigung bestätigt, obwohl ich nicht gekündigt habe.

6 Antworten

Natürlich wird eine Nachzahlung gefordert werden, schließlich hast Du ja auch das Gas verbraucht. Auch dem Wechsel zu einem anderen Gasanbieter steht nichts im Wege.


funnikan 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 05:06

Danke Snoopy. Ich habe aber noch die Tipps wegen Verjährung bekommen.

Es kommt darauf an, zu welchem Termin der Versorger damals gekündigt hat. Am Ende dieses Kalenderjahres begann die 3jährige Verjährungsfrist. D.h. wenn er zum 30.9.2010 gekündigt hatte, begann die Frist am 1.1.2011 und endete für das Jahr 2010 am 31.12.2013, vorausgesetzt, man hat dir die Rechnung nicht erst im folgenden Jahr übersandt. Das Jahr 2011 verjährte am 31.12.2014. Du kannst also noch für 12, 13 und 14 beim Grundversorger in der Kreide stehen.


funnikan 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 05:00

Danke Ratsucher, das war sehr präzise und hilft mir. Gekündigt hat der Anbieter zum 28.5.2010. Demnach sind jetzt Rest 2010 und 2011 verjährt. Stimmt das?

RatsucherZYX  05.01.2015, 09:03
@funnikan

Wann hast du die Schlußrechnung bekommen? Datum: ?

Das ist jetzt der wichtigste Punkt um festzustellen, wann die Verjährungsfrist tatsächlich begonnen hat. Nämlich am Ende des Kalenderjahres in dem die Rechnung an dich gestellt wurde.

Die Verjährungsfrist von 3 Jahren begann nach deiner bisherigen Schilderung erst am 1.1.2011. Das Halbjahr 2010 fällt damit auch hinein und nach drei Kalenerjahren war dann 2010 verjährt. Ende 2014 dann 2011.

Kann ich einen neuen Gasanbieter wählen, ohne dass ich den bisherigen Anbieter erwähne? Muß ich mit einer Nachzahlung rechnen?

Sicher musst Du den bisherigen Anbieter angeben, denn auch bei einem Wechsel läuft alles über den Hauptversorger.

Der neue Anbieter legt zu Deiner Wohnung keine neuen Rohre ;-)))

Dabei fällt dann auch auf, dass Du kostenlos beliefert wurdest.

Dir bleibt eigentlich nur, entweder den Schaden so gering wie möglich zu halten und die offene Rechnung sofort zu begleichen, oder aber abzuwarten, bis der Gasversorger von allein auf Dich zukommt und Dich zur Kasse bittet.


funnikan 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 05:03

Danke Primus. Ich möchte da endlich Klarheit haben und werde mich beim Gasanbieter melden. Ich habe noch den Tipp erhalten, dass die Jahre 2010 und 2011 verjährt sind. Da kann er wohl nicht mehr nachfordern.

Primus  05.01.2015, 11:14
@funnikan

All zu hoch wird die Nachforderung dann nicht werden, Vor allem bist Du dann auf der sicheren Seite.

Wenn der damalige Anbieter Dir gekündigt hat, bekommst Du jetzt Gas über den Grundversorger Deiner Stadt/Gemeinde. Daher hat dieser auch nicht weiter abgebucht.

Allerdings ist ein Fehler bei der Übernahme zum Grundversorger passiert, denn die haben anscheinend versäumt, Dich als Kunden neu aufzunehmen und die Kosten für den Verbrauch abzubuchen.

Wenn Du also jetzt "wechselst", dann solltest Du gegenüber dem neuen Versorger den Grundversorger als aktuellen Versorger (Kündigungsfrist ist hier meist ein Monat) angeben und zum neuen Provider wechseln. Der Wechsel zum neuen Versorger wird dann erfolgen, jedoch dürftest Du dann auch vom Grundversorger sehr wahrscheinlich eine Nachberechnung zumindest für 2014 bekommen. Das kommt ganz darauf an, wie die ihre Buchhaltung überhaupt im Griff haben.

Die Verjährung der Rechnung für Lieferungen in 2010 und zuvor ist zum 31.12.2014 eingetreten. Im schlimmsten Fall musst Du also für 2011 bis 2014 nachzahlen.


funnikan 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 05:05

Vielen, vielen Dank. So werde ich es machen.

Mit der nachträglichen Zahlung Deines Gasverbrauches musst Du in jedem Fall rechnen, denn Du bist ja weiter beliefert wurden nur eben von einem anderen mit Sicherheit dem Grundversorger in Deiner Region. Wie der Anbieterwechsel allerdings 4 Jahre nicht aufgefallen und registriert werden kann (noch dazu ohne laufende Verbrauchsrechnungen) ist mir ein Rätsel. Natürlich kannst und musst sogar einen neuen Anbieter wählen oder bei dem Grundversorger bleiben, um die Kosten für die gelieferte Gasmenge kommst Du jedenfalls nicht herum.