Scope ist nicht nur in Europa ziemlich bekannt. Vielfach wird die Rating Agentur als europäisches Äquivalent zu den bekannten US-Agenturen Moodys und Standard & Poor’s und Fitch gesehen. Die Preise welche die Deutsche Finance Group von Scope erhält kann ich zwar nicht beurteilen. Scope als Agentur ist aber von Grund auf seriös. Hab da mal auf die schnelle eben den Artikel ausgegeraben 😊

 

https://www.welt.de/wirtschaft/article186953850/Ratingagenturen-Neue-Investoren-bei-Scope.html

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Binance gilt gemeinhin als seriöser Anbieter. Die Akzeptanz von Klarna ist dabei nicht zwangsläufig negativ zu sehen. So sind die Gebühren vieler Finanzabwickler maßgeblich für ihren Einsatz.

Näheres zu Binance: https://www.handelsblatt.com/vergleich/binance/

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Am besten nimmst du einmal mit dem Mitarbeiter deiner Bank, der für das Online Banking zuständig ist, Kontakt auf und erkundigst dich bei ihm. Normalerweise gibt es die Anleitung allerdings auch Online zu finden.

Im Zweifelsfall aber am besten direkt anfragen. Habe ich selber ebenfalls so gemacht, als ich das eingerichtet habe.

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Machst du das Praktikum freiwillig, oder ist es Teil des Studiums und somit ein Pflichtpraktikum?

Das Gesetz zur Regelung des Mindestlohns trifft nicht zu bei:

  1. Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung
  2. Praktika die zur Orientierung bis zu 3 Monaten
  3. Praktika bis zu 3 Monaten die ausbildungsbegleitend, wenn nicht bereits ein solches Praktikum absolviert wurde
  4. Praktika die als Einstiegsqualifizierung bzw. Berufsausbildungsvorbereitung dienen
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Das Zeitarbeitsunternehmen muss dich auch bei Nichteinsatz weiterhin vergüten. Sollte die Durststrecke jedoch länger dauern könnte eine Kündigung aus betrieblichen Grüden folgen.

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Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen?

Guten Morgen!

Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen, wenn ich ihn:

  1. Nicht wirklich kenne, da nie Kontakt bestanden hat.
  2. das Erbe ausschlage, weil ich nichts als Schulden erben werde (ich weiß dabei mit Sicherheit nur von Unterhaltskosten die er nie an meine Mutter geleistet hatte und die der Staat eben gezahlt hatte.) Ich möchte eben nicht wissen, wie viele Schulden es noch gibt. Es gibt auf jeden fall noch mehr. Aber ich weiß eben nicht wie viele.
  3. Sein Bruder auch nicht mehr Leben sollte. Älterer Bruder (ca. 50 Jahre alt. Mein Vater ist Mitte/ Ende 40)

Ich habe keine Geschwister, die mit meinem Vater in Verbindung stehen (soweit ich jedenfalls weiß). Meine Oma und mein Opa leben beide nicht mehr. (seine Eltern) Im Prinzip hat er keine anderen Angehörigen mehr außer mir. (Und bald ein Enkel von dem er natürlich nichts weiß, er weiß ja nicht mal wann ich Geburtstag habe)

Mein Mann und ich sind Berufstätig mit ehr niederem bis mittlerem Einkommen. Zusammen noch unter 2.500 Euro zusammen.

Noch ist mein Vater zwar am leben, aber ich mache mir darüber schon Gedanken, weil so eine Beerdigung schon ganz schön ins Geld geht, selbst wenn es nur das Mindeste ist. (mehr würde ich auch nicht tun.) Ich wüsste eben gerne, ob ich dafür sparen soll, für den Fall DAS.

Und bevor ich meinen Anwalt damit befrage, frage ich erst einmal hier. Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich damit etwas auskennt, oder Erfahrung hat.

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Wenn du das Erbe ausschlägst, entstehen dir deine Kosten.

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/

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Im Prinzip ist Wealth Managment eingentlich eine gute Sache. Einen privaten Anlageberater zu haben, welcher sich um die vermehrung und verteilung des Vermögens kümmert ist bei größeren sehr ratsam. Gerade weil man selber nicht genug Zeit übrig hat. Dabei kommt es jedoch auch auf dich an, bzw. welchen Rahmen du deinen Anlagen innerhalb des Wealth Management gibst. Am besten würde ich hier auch mal die Tarife mit anderen Banken vergleichen. Erfahrungen solltest du am besten von anderen Kunden des Beraters holen. So können generelle Erfahrungen sehr stark unterschiedlich sein.

Und zum zweiten Teil. Ja, oftmals sind es leider immernoch Standart Lösungen. Gerade wenn man keinen motivierten berater hat, der aktiv nach Immo Möglichkeiten sucht.

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Genau, im Rahmen des teilöffentlichen Grundbuches können unter besonderen Umständen eben jene Einträge eingsehen werden. Dir als Privatperson ist dies leider nicht gestattet. Im Rahmen einer Erhebung der Vermögenswerten des Schulders wird dies jedoch durch zuständige getan. Entsprehend dürfte hier dem Gericht auch jegliche Immobilie vorliegen.

Villeicht hilfreich: https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/grundbuch-und-grundbuchauszug/

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Wie lange habt ihr denn in der Wohnung gewohnt? Sollten das nur wenige Monate gewesen sein, wage ich zu bezweifeln, dass die Wohnung gestrichen werden muss. Bei 5-10 Jahren sieht das allerdings schon anders aus.

Generell: Der Mieterschutzbund berät in solchen Dingen. Tritt ihm bei und besprich mit dem dortigen Anwalt deine Situation. Das kostet dich, abgesehen von dem Mitgliedsbeitrag, nichts. Der MSB übernimmt aber nur beratende Tätigkeiten und keine Vertretung vor Gericht.

Viele Grüße

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Das Wechseln des Laminats ist eine bauliche Veränderung. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter seine Zustimmung erteilte, wenn auch mündlich.

Das Laminat kannst du in diesem Falle also nicht mitnehmen. Der Vermieter hätte ja dann keinen Bodenbelag mehr und müsste auf seine Kosten einen eigenen einbringen, da du ihn ja vorher entfernt hast und den ursprünglichen Zustand (sprich altes Laminat) nicht wieder herstellen kannst.

Wenn der Wert des neuen Laminats erheblich über dem Wert des alten Laminats liegt, musst du mit deinem Vermieter sprechen, ob er dich für den Verbleib des neuen Laminats entschädigt.

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Der entleihende Betrieb muss sich mit dem Zeitarbeitsunternehmen in Verbindung setzen. Im Gespräch kann man immer eine Lösung finden, denn das Leiharbeitsunternehmen will Deinen Betrieb ja nicht für immer als Kunden verlieren. Es wird ganz bestimmt eine Möglichkeit geben, sich zu einigen und Dich ohne diese Kosten in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

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Das PSK-Auskehrungskonto ist ein separiertes Konto für alles, was über den Schutzbetrag hinausgeht, Beispiel: Du hast ein Nettoeinkommen von 1.400,-- EUR, der Pfändungsschutzbetrag liegt bei 1.200,--. Dann würden die pfändbaren 200,-- EUR auf das PSK-Auskehrungskonto (Pfändungsschutz-Auskehrungskonto) überwiesen. Sprich mit Deiner Bank, ob das Guthaben auf diesem Auskehrungskonto automatisch an den Gerichtsvollzieher überwiesen wird oder ob Du dazu eine Überweisung einstellen musst. Verfügen kannst Du über die Beträge auf dem PSK-Auskehrungskonto jedenfalls nicht.

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Schulden aus verurteilten Straftaten sind nicht über die Restschuldbefreiung zu tilgen, stimmt. Allerdings: Während der sog. Wohlverhaltensphase, die ja zwischen 3 und 6 Jahren beträgt, ist der Schuldner ja verpflichtet, grundsätzlich jede Arbeit anzunehmen, also auch Geld zu verdienen. Das heißt wiederum, dass man bei einer Vollzeitbeschäftigung ja meist über den Freibetrag kommt, zumindest wenn man man keine Kinder hat. Der pfändbare Teil des Einkommens geht also an den Insolvenzverwalter und wird so ja die Schulden schon reduzieren. Wenn die Restschuldbefreiung also irgendwann erteilt wird, bleiben wohl nur sehr übersichtliche Beträge übrig, die noch zu zahlen sind. Und: Manche Verbindlichkeiten aus Straftaten sind - wiederum manchmal, je nach Urteil - nach Absprache mit dem Gericht doch insolvenzfähig. Befrage dazu bitte einen Anwalt, den wirst Du ja wegen der Straftaten haben.

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