Binance gilt gemeinhin als seriöser Anbieter. Die Akzeptanz von Klarna ist dabei nicht zwangsläufig negativ zu sehen. So sind die Gebühren vieler Finanzabwickler maßgeblich für ihren Einsatz.

Näheres zu Binance: https://www.handelsblatt.com/vergleich/binance/

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Im Prinzip ist Wealth Managment eingentlich eine gute Sache. Einen privaten Anlageberater zu haben, welcher sich um die vermehrung und verteilung des Vermögens kümmert ist bei größeren sehr ratsam. Gerade weil man selber nicht genug Zeit übrig hat. Dabei kommt es jedoch auch auf dich an, bzw. welchen Rahmen du deinen Anlagen innerhalb des Wealth Management gibst. Am besten würde ich hier auch mal die Tarife mit anderen Banken vergleichen. Erfahrungen solltest du am besten von anderen Kunden des Beraters holen. So können generelle Erfahrungen sehr stark unterschiedlich sein.

Und zum zweiten Teil. Ja, oftmals sind es leider immernoch Standart Lösungen. Gerade wenn man keinen motivierten berater hat, der aktiv nach Immo Möglichkeiten sucht.

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Das PSK-Auskehrungskonto ist ein separiertes Konto für alles, was über den Schutzbetrag hinausgeht, Beispiel: Du hast ein Nettoeinkommen von 1.400,-- EUR, der Pfändungsschutzbetrag liegt bei 1.200,--. Dann würden die pfändbaren 200,-- EUR auf das PSK-Auskehrungskonto (Pfändungsschutz-Auskehrungskonto) überwiesen. Sprich mit Deiner Bank, ob das Guthaben auf diesem Auskehrungskonto automatisch an den Gerichtsvollzieher überwiesen wird oder ob Du dazu eine Überweisung einstellen musst. Verfügen kannst Du über die Beträge auf dem PSK-Auskehrungskonto jedenfalls nicht.

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Das Pflichtpraktikum während des Studiums hat besondere Vorgaben. Du hast Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung, musst aber in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Bei Einnahmen über 470 Euro musst du dich zum Studientarif versichern.

Sozialversicherungspflicht besteht für dich nicht, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Steuern musst du nur dann zahlen, wenn dein jährliches Einkommen den aktuellen Grundfreibetrag übersteigt.

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In der Regel gilt bei Endverbrauchern der Gefahrenübergang mit der Übergabe an den Kunden. Die Verzollung liegt im Risikobereich des Käufers und nicht mehr beim Verkäufer, soweit ich das richtig weiß. Schäden durch die sog. Hohe Hand (=Zoll) könnten über Amtshaftungsansprüche gelten gemacht werden. Ohne Klage und Gerichtsverfahren gegen die Generalzolldirektion wird da vermutlich nichts passieren. 3500,- € könnten die Klage- und Gerichtskosten komplett kompensieren. Am besten Anwalt nehmen.

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50 prozent ist entsprechend schon sehr viel. Es gibt da auch andere "starke" Investoren. Würde sonst ersteinmal versuchen, ein kleines Kapital zu bekommen damit du ersteinmal sachen ralsieren kannst und dein Unternehmen vernünftig bewertet werden kann.

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Moin, die Höhe der prozentuellen Beteiligung ist hier oftmals abhängig von dem investierten Kapital. Wie sieht denn der Anspruch des Investoren aus? Bekommt dieser dann auch 50 prozent der Anteile?

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Hallo,

Voraussetzung für einen negativen Schufa-Eintrag ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Ich gehe auf Grundlage deiner Informationen davon aus, dass es ein solches Verfahren nicht gab, oder?

Wenn es das Verfahren nicht gab, hast du auch keinen negativen Schufa-Eintrag erhalten.

Viele Grüße

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Um eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt zu erwirken, musst du jedoch ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über deine Person nachweisen können. Z.B. beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange

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Das ist auf jeden Fall eine gute Grundlage für Deine Zukunftspläne und auch eine gute Basis wenn Du vielleicht danach noch ein BWL-Studium anhängen möchtest. In jedem Falle lernst Du dabei genau das, was Du bei Deinen beschriebenen Plänen später brauchen wirst.

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Zu Nummer 1: CFD Geschäfte sind keine Termingeschäfte. So besitzen sie kein verfallsdatum.

Zu Nummer 2: Kursverluste können in dem Sinne steuerlich geltend gemacht werden, dass sie mit anderen kursgewinnen verrechnet werden können. Dies gilt aber nur bei einem Verkauf und dem resultierenden verlust. Bei einem Totalverlust deines Depots ist es nicht nötig diesen anzugeben.

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