Zivilrechtliche Handhabe der Kirche bei Beichtgeständnis von Vandalismus in der Kirche?
Kann die Kirche bei zu ihrem Nachteil begangenen Sachbeschädigungen z.B. Graffiti, Vandalismus etc. welche der Delinquent im Rahmen einer Beichte gesteht zivilrechtlich gegen diese vorgehen oder wird auch hier der Delinquent durch das Beichtgeheimnis vor juristischen Konsequenzen geschützt?
3 Antworten
Rosen sind rot, Veilchen sind blau.
Wer zur Beichte geht, dürfte ein Gläubiger sein.
Der Pfrrer gibt ja die Absolution nach meiner Kenntnis (ich bin kein Katholik, schriebe nur aus Wissen, was angelesen ist) mit einer auflage wie Beten von soundsoviel Vater Unser, oderanderen Bedingungen. Also kann der Pfarrer ihm ja auferlegen, den Schaden gut zu machen.
Bei der Polizei darf er ihn, wegen des Beichtgeheimnisses, nicht anzeigen.
Wenn man sich all Deine Fragen ansieht, erlaube mir bitte eine Frage:
Wie nennt sich diese KRANKHEIT?