Zeitarbeit Vw?
Hallo Liebe Community,
Ich bin als Leiharbeiter seid 2 Jahren im Volkswagen Werk über die Autovision beschäftigt.
Im Gesetz steht das ein Leiharbeiter nicht länger als 18 Monate in demselben Betrieb beschäftigt werden darf wie würde es aussehen wenn ich den Vw Vertrag bekommen würde und am Ende nicht übernommen werde gibt es ein Recht auf Klage??? Übrigens ich bin nicht der IG Metall eingetreten.
3 Antworten
Die Lage ist Ende 2020 etwas komplizierter geworden, das das LAG Baden-Württemberg eine überraschende Entscheidung traf: https://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/einschraenkung-der-regelungen-des-tarifvertrags-leih-zeitarbeit/
Inwieweit die erweiterte Regelung daher für Dich anwendbar ist, dürfte nun auf eine Klärung durch den EUGH oder eine höchstrichterliche Entscheidung in Deutschland warten. Dann können die Instanzen in Deutschland weiter den Fall beurteilen.
Dies wäre die Grundlage einer Forderung nach einem VW-Vertrag als Arbeitnehmer.
Wird dies erfolgreich bestätigt, so gibt es jedoch kein Recht darauf, diese dann erhaltene Stelle beliebig lange zu behalten. Kündigungen sind zwar schwierig, aber es kann durchaus z.B. durch die Verlagerung auf elektrische Antriebe betriebsbedingte Veränderungen geben, die Stellen mit Deinem Profil reduzieren.
Im Gesetz steht aber auch (AÜG Abs. 1 1b)
In einem Tarifvertrag von Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche kann eine von Satz 1 abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden.
Nur weil Du nicht der Gewerkschaft beitrittst, bedeutet das nicht, dass Du außertariflich beschäftigt bist.
Aber zur Frage - wenn es eine Verletzung dieser Bestimmung gibt, ist Dein Vertrag mit dem Verleih-Betrieb unwirksam und Deine Beschäftigung beim Entleiher gilt als Arbeitsverhältnis bei diesem
Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach § 9 unwirksam, so gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen; tritt die Unwirksamkeit erst nach Aufnahme der Tätigkeit beim Entleiher ein, so gilt das Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer mit dem Eintritt der Unwirksamkeit als zustande gekommen.
Aus §10 AÜG
Dir ist schon klar, dass es sich hier um formelle Fehler bei der Formulierung des "Tarifvertrags" handelt? Außerdem wurde mit einer Betriebsvereinbarung versucht, die Höchstdauer noch weiter auszudehnen.
Recht auf alles und jeden zu verklagen hast du sowieso.
da es in DE keine Arbeiterkammer gibt, wärst du mit solchen Fragen wohl am besten bei der IG Metall aufgehoben, aber die scheinst du ja abzulehnen 🤷♂️
Ja weil die ig metall sieht es vor 36 monate beschäftigt zu werden als Leiharbeiter deswegen bin ich nicht beigetreten aber normal gesetzlich steht 18 Monate
Ok, versteh. Somit hättest auch schon übernommen werden müssen? Die IG steht ja nicht über dem Gesetz?
Genau so meint ich das wie kann es sein bei der IGM das es 36 Monate vorsieht das problem ist also was ich mich frage wenn ich bald den Befristeten Vetrag von Vw bekommen von 2 jahren sprich nicht mehr über den Zeitarbeitsvetrag eingestellt bin und am Ende nicht übernommen werden gibt es eine Möglichkeit mich rein zu klagen bzw bewirkt das etwas noch rückwirkend
du hast jetzt einen Vertrsag über die Zeitfirma oder einen direkten mit VW?
Ab januar noch 9 Monate dann der Vw vetrag befristet nochmal für 2 jahre sprich 3 Jahre zeitarbeit bei Vw und 2 Jahre dann den befristeten vetrag von Vw
und Falls du nicht unbefristet übernommen wirst, wen willst du dann klagen? Du hast kein Recht auf einen unbefristeten Vertrag. Das entscheidet VW und sonst niemand.
Das ist leider gerade in Klärung. Das LAG Baden-Württemberg hat dazu eine interessante Auffassung Ende 2020 vertreten, die ein paar Wellen schlug. Dort wurde die Gültigkeit der Regelung zur Verlängerung der Maximaldauer für ANÜs etwas eigenwillig interpretiert.