Firmengründung in Serbien?

2 Antworten

Ich muss den geschätzten Antworter @AndiRat leider korrigieren.

  1. Natürlich kannst Du in Serbien eine Gesellschaft gründen und dort Mitarbeiter beschäftigen
  2. Für die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) wäre aber Dein Wohnsitzfinanzamt zuständig.

Die Lösung liegt in § 11 AO i.V.m. § 10 AO + § 1 KStG.

§ 10 Geschäftsleitung

Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.

§ 11 Sitz

Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.

§ 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

(1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:

Deshalb fliegen ja auch so viel schlecht gemachte "Steuersparmodelle" mit ausländischen Gesellschaften auf, wenn herauskommt, dass die Entscheidungen hier fallen.

Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Du gründest einfach hier, hast eine deutsche UG, oder GmbH und lässt die Arbeit in einer Zweigniederlassung in Serbien erledigen. Dann kann man sogar die Erträge dieser Zweigniederlassung zurechnen und dort versteuern. (Artikel 7 Abs. 1 des DBA mit Serbien).
  2. Oder DU lässt die Gesellschaft treuhänderisch von Jemanden in Serbien gründen und formal leiten.

Lasse Dich zu dem Thema nochmal von einem StB beraten, der Erfahrungen mit Auslandsgesellschaften hat.

Es geht darum Dich zu schützen, denn überlege was passiert, wenn Du es in Unkenntnis machst und nach 5Jahren plötzlich die Sache auffliegt und Du für Jahre nachzahlen musst.

Die Berichte im Fernsehen wie "Sie lassen von Fonseca in Panama eine Gesellschaft gründen und schon sparen sie ganz viel Steuern" haben eine Darstellung wie lein-Fritzchen es in der 1. Klasse Grundschule erklären würde.

Auslandsgesellschaften bei einem Wohnsitz in Deutschland sind in der Behandlung "Champions League" des Steuerrechts und ich kenne nur eine Handvoll Kollegen, die es wirklich können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AndiRat  01.08.2022, 12:15

Lieber Fragesteller, ich schieße gerne mit der Schrotflinte. Leute wie unser geschätzter Antworter wfwbinder schießt offenbar mit dem Präzisionsgewehr. Daher solltest Du seine Anregungen befolgen. :)

Das könnte funktionieren. Die Firma hat ihren Sitz in Serbien. Die Arbeitnehmer werden dann nach serbischem Recht angestellt und versteuert. Die das Unternehmen muss Unternehmenssteuer nach serbischem Recht bezahlen.

Aber wenn Du Dir selbst ein Gehalt oder Gewinne auszahlst, musst Du diesen Anteil hier in Deutschland versteuern. Denn Du lebst hier in Deutschland.


wfwbinder  01.08.2022, 11:33

Lieber @AndiRat, diese Frage ist ein sehr heikles Thema. Du bist da in eine Falle getappt.

Bei diesen Themen ist größte Vorsicht geboten.

zoranpetrovic 
Beitragsersteller
 01.08.2022, 10:43

Und was ist mit dem Firmen hier in DE, z.B ich schicke einer Deutsche Firma eine Netto Rechnung (MwSt. in Serbien-schon ich bezahlt). Muss die Firma irgendwie jetzt das versteuern oder macht das irgendwie "Probleme" für die Deutschen Firmen?
Ich bedanke mich für Ihre Schnelle Rückmeldung :D

AndiRat  01.08.2022, 12:17
@zoranpetrovic

Du solltest diese Fragen mit einem Steuerberater besprechen. Die Beantwortung dieser Frage hängt auch vom Einzelfall ab.