Vielleicht solltest Du zunächst deffinieren was "gut" ist?

Und welche Versicherung soll zur Gothaer gewechselt werden und wo hört solchen pauschalen Müll??

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Was sagen denn die Bankberater-"Experte" wenn während der Ausbildung eine BUZ eingetreten wäre? Das würde mich brennend interessieren.

Mit dem End der ersten Berufsausbildung ist die Mitversicherung bei den Eltern zu Ende, es gibt allerdings ein paar kleine Ausnahmen, die von persönlicher Situation und vorhandener PHV unterschiedlich sein können. Leider ist meine Glaskugel gerade zur Reinigung.

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Und hier noch ein Testergebnis:

http://www.test.de/ADAC-Haftpflichtversicherung-Werbewirbel-um-Pedelec-Versicherung-4427761-0/

Da es wenig Sinn macht zu wissen ob bei der ABC-Versicherung dieses Risiko mitversichert ist, wenn Du Deine private Haftpflicht derzeit bei der XYZ-Versicherung hast, würde ich zunächst mal die eigene Haftpflichtversicherung befragen und dann vielleicht sogar wechseln.

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Zunächst solltest Du vielleicht für Dich selbst und die "Hellseher" hier klären, welche Form der flexiblen Vorsorge bei Cosmos (https://www.cosmosdirekt.de/webflow/produkte/flexiblevorsorge/flexibles_vorsorgekonto/flexvokonto/?execution=e3s1&step=beiflexeeb) abgeschlossen werden soll.

Offensichtlich stehen zur Auswahl Vorsorg-Konto, -Plan, -Konto INvest oder -Plan Invest

Danach kann dann auch geklärt werden ob, wie bei unserem Feuerwehrmann , die Versicherunsgsumme oder der Beitrag steigt (vielleicht sieht er sich die Seite vorher nochmal an) oder ist Kapitalentwicklung gleichzusetzen mit Versicherungssumme (welcher?).

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... und vielleicht noch ein "Tip".

Wenn die Arbeit schon organisiert ist, gibt es ja soetwas wie einen Chef oder eine Personalabteilung. Einfach mal dort nachfragen. Die sollten das sicher besser wissen als z. B. ein Experte für Heizkostenabrechnung oder Neuwagenkauf.

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... ist es sicher, weil - siehe in den vorliegenden durchdachten Antworten, allerdings gibt es nur noch wenig bis keine Versicherer, die das ohne nachzuweisende Druckprüfung (!) einschliessen.

Hintergrund ist - vielen Hauseigentümern fällt der Einschluss dieses Risikos eine, wenn ein Schaden festgestellt worden ist und glauben dann hier noch schnell etwas versichern zu können was eigentlich schon ein ersatzpflichtiger Schaden ist.

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Wenn geschlossen - liegt ein Einbruch mit Einbruchspuren vor?

Hat der Veranstalter dann eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung?

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Diese Frage kann abschliessend eigentlich nur der Versicherer und nicht die "Hellseher" und "Experten" hier beantworten, da wahrscheinlich oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner weiß wer Dein Haftpflichtversicherer ist und was in den Bedingungen steht.

Es gibt von Ausschluss der Leistungspdlicht (wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorlag) bis zu diesen Varianten

Schäden durch nicht deliktfähige Kinder bis

bis 500.000,- EUR

oder

10.000,- EUR

oder

5.000,- EUR

ein großer versicherbarer Spielraum

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Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten:

  1. Die derzeitige Versicherung anschreiben und das mit denen klären!

  2. Das Auto schnell bei der AXA versichern - wir haben ja gelesen die haben damit kein problem (wobei ich da nocht nicht sicher bin!!)

  3. Die Bedingungen hier einstellen - sicher findet sich der eine oder andere "Experte" der das ohne die aktuelle Kfz-Versicherung rechtssicher klären wird.

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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht - Unterlagen an den Versicherer weitergeben und dann kann sich der "nette" Nachbar ggf. mit dem Versicherer vor Gericht herumschlagen. Wenn es schon immer Streit um die Pferde gegeben hat, ist das dann jetzt sicher auch egal.

Was mich aber auch etwas irritiert sind drei Abrucke auf 1200qm Fläche von einem "vierbeinigen" Pferd?

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... naja, bevor weitere Dinge ge- und unterschnrieben werden, würde ich zunächst lesen lernen und das Gelesene auch verstehen lernen oder von jemandem erklären lassen, der Gelesenes erklären kann.

Auf jedem Bausparantrag steht wer wann warum was zu bezahlen hat. Da muss dann niemand von irgendetwas ausgehen. Das steht übrigens auch auf den Anträgen der LBS, Wüstenrot, Schwäbisch Hall, Allianz und weiteren Bausparverträgen ebenfalls.

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  1. naja, schon ärgerlich

  2. Der Tip mit Weihnachten (wann genau?) gekauft ist für die Tonne, weil der HR-Versicherer den Anschaffungsbeleg haben möchte.

  3. Sachen im Keller werden fast immer (bis nach einer super Begründung) nur Zeitwert entschädigt. Warum eigentlich im Keller (Probenraum?).

  4. Der Gedanke zum versuchten versicherungsbetrug ist nicht ganz abwegig und zu klären ob dieses Risiko einzugehen sinnvoll ist.

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Ob es sich vielleicht lohnt ( - was ist das? -) muss jeder selbst entscheiden

Mietvandalen (Schäden durch Mieter an vermietetem Eigentum)

So genannte Mietnomaden ziehen von Wohnung zu Wohnung zahlen nie einen Euro Miete und werden häufig zu Mietvandalen. Sie hinterlassen die Mietwohnung mit Sachschäden die die rückständige Miete oft um ein Vielfaches übersteigt.

Diese Schäden sind nicht über eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch eine Versicherung kann Sie nicht gegen solche Schäden schützen, aber die wirtschaftlichen Folgen zumindest mindern.

Versichert sind:

Die vom Vermieter und Mieter eingebrachten Gebäudebestandteile innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung(en) incl. nicht fest verklebten Fußbodenbelags und schwimmend verlegtes Parket.

Versicherte Kosten:

 Aufräumungs- und Transportkosten  Dekontaminationskosten aufgrund behördlicher Anordnung  Reinigungs- und Wiederherstellungskosten  Kosten zur Desinfizierung und Schädlingsbekämpfung  Tierheimkosten für vom Vermieter zurückgelassene Tiere  Lagerhaltungskosten für vom Mieter zurückgelassene Sachen bis zu 6 Monaten  Mietausfall für die Dauer der Sanierung /Renovierung

Versicherte Schäden entstanden durch:

 Mutwilligkeit  Verwahrlosung - Verwahrlosungs-, Diogenes oder Vermüllungssyndrom, Messie-Syndrom, Tierhorten (engl. animal hoarding), Computerspielsucht ( z. B. durch MMOG – Massive Multiplayer Online Games)  Befall von Ungeziefer, Ratten und Mäusen - infolge der durch die Verwahrlosung entstandenen Verunreinigungen entstehen

Nicht versicherte Schäden entstanden durch:

Verschleiß, Abnutzung, Schäden die über eine reine Gebäudeversicherung abgedeckt werden können wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden, Einbruch-Diebstahl/Raub

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung mit Abnahmeprotokoll (vom Vermieter und Mieter)

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt drei Monatskaltmieten max € 1.000,00 je Schadenfall, nach einem schadenfreien Jahr zwei und nach zwei schadenfreien Jahren eine Monatsmiete. Für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.

Versicherungssummen und Beiträge

Versicherungssumme je Wohneinheit * Jahresbeitrag netto zuzügl. aktueller Vers.-Steuer

€ 15.000,00 * € 72,00 brutto 85,70

€ 25.000,00 * € 84,00 brutto 100,00

€ 35.000,00 * € 96,00 brutto 114,30

Grundlage des Vesicherungsvertrages ist die kompletten Bedingungen (ABVEM2008).

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Hier eine konkrete Entscheidungshilfe:

Mietvandalen (Schäden durch Mieter an vermietetem Eigentum)

So genannte Mietnomaden ziehen von Wohnung zu Wohnung zahlen nie einen Euro Miete und werden häufig zu Mietvandalen. Sie hinterlassen die Mietwohnung mit Sachschäden die die rückständige Miete oft um ein Vielfaches übersteigt.

Diese Schäden sind nicht über eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch eine Versicherung kann Sie nicht gegen solche Schäden schützen, aber die wirtschaftlichen Folgen zumindest mindern.

Versichert sind:

Die vom Vermieter und Mieter eingebrachten Gebäudebestandteile innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung(en) incl. nicht fest verklebten Fußbodenbelags und schwimmend verlegtes Parket.

Versicherte Kosten:

 Aufräumungs- und Transportkosten  Dekontaminationskosten aufgrund behördlicher Anordnung  Reinigungs- und Wiederherstellungskosten  Kosten zur Desinfizierung und Schädlingsbekämpfung  Tierheimkosten für vom Vermieter zurückgelassene Tiere  Lagerhaltungskosten für vom Mieter zurückgelassene Sachen bis zu 6 Monaten  Mietausfall für die Dauer der Sanierung /Renovierung

Versicherte Schäden entstanden durch:

 Mutwilligkeit  Verwahrlosung - Verwahrlosungs-, Diogenes oder Vermüllungssyndrom, Messie-Syndrom, Tierhorten (engl. animal hoarding), Computerspielsucht ( z. B. durch MMOG – Massive Multiplayer Online Games)  Befall von Ungeziefer, Ratten und Mäusen - infolge der durch die Verwahrlosung entstandenen Verunreinigungen entstehen

Nicht versicherte Schäden entstanden durch:

Verschleiß, Abnutzung, Schäden die über eine reine Gebäudeversicherung abgedeckt werden können wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden, Einbruch-Diebstahl/Raub

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung mit Abnahmeprotokoll (vom Vermieter und Mieter)

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt drei Monatskaltmieten max € 1.000,00 je Schadenfall, nach einem schadenfreien Jahr zwei und nach zwei schadenfreien Jahren eine Monatsmiete. Für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.

Versicherungssummen und Beiträge

Versicherungssumme je Wohneinheit * Jahresbeitrag netto zuzügl. aktueller Vers.-Steuer

€ 15.000,00 * € 72,00 brutto 85,70

€ 25.000,00 * € 84,00 brutto 100,00

€ 35.000,00 * € 96,00 brutto 114,30

Grundlage des Vesicherungsvertrages ist die kompletten Bedingungen (ABVEM2008).

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Zunächst würde ich klären ob in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung Hotel oder ähnliche Unterbringungskosten (!) und wenn ja, in welcher Höhe und Dauer versichert sind.

Der Rest sollte dann mit dem Versicherer geklärt werden.

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Der neue Partner kündigt zum normalen Ablauf - Sonderkündigung muß selbst gemacht werden.

Und hier gibt es weitere Informationen zum Thema:

http://www.finanzfrage.net/tipp/stromkosten-reduzieren-fuer-privat-und-gewerbe

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... und hier kann mit dem sicher gefundenen preiswerten Strom erneut verglichen werden:

http://www.finanzfrage.net/tipp/stromkosten-reduzieren-fuer-privat-und-gewerbe

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