Wohnungsauflösung vor dem Todesfall?
Mein Vater ist in eine stationäre Pflegeeinrichtung gekommen.
Bis dahin lebte er im Haus meines Bruders.
Mein Bruder entrümpelte die Wohnung, weil der Vati wahrscheinlich sowieso nicht zu Lebzeiten zurück kommen würde.
Unser Vati starb einige Wochen später.
Nun will mein Bruder das ich mich an den Kosten beteilige. Ich sehe das aber nicht ein, da ich ihm eigenwirtschaftliche Interessen unterstelle!
Nach dem Ableben unseres Vaters hätte ich diese Forderung noch verstanden.
Wie seht hier die Rechtslage aus?
Wer kann mir eine Auskunft geben?
Gruß Eberhard
1 Antwort
Zur rechtlichen Bewertung kann ich nichts beitragen, vom moralisch, sittlichen Aspekt aber habe ich eine Meinung.
Wenn der Bruder schon vor dem Ableben des Vaters in Eigenregie, ohne weitere potenziellen Erben einzubeziehen Vaters Wohnung geräumt hat, dann soll er Bitteschön, auch die damit verursachten Kosten tragen !
Dem Bruder hätte doch klar sein müssen, dass solch ein Alleingang meist Ärger nach sich zieht.
Überspitzt gesagt..... er räumt die, wer weiß das schon genau, denn du warst nicht dabei, Juwelen aus dem Nachlass und lässt sich "seinen Fund" auch noch von den Miterben bezahlen.
🤷♀️