Wohnsitz überprüfen?
Wie kann der Wohnungseigentümer checken, ob der ehemalige Mieter den Wohnsitz in seiner Wohnung abgemeldet hat?
3 Antworten
Nach § 19 Abs. 1 Satz 3 BMG kann sich der Wohnungsgeber davon überzeugen, dass sich der Mieter angemeldet hat. Im Gesetz ist zwar nicht klar geregelt, dass das analog für die Abmeldung gilt, aber ich würde einfach mal auf der Basis argumentieren. Und ansonsten kann man den Link von Andri123 nutzen.
"Checken" kann man das vielleicht nicht unbedingt, aber man kann der Meldebehörde eine Mitteilung zukommen lassen. Das sollte wohl reichen.
Was hat das mit Finanzen zu tun?
Oh, gar nichts. Sorry, das habe ich ganz übersehen, hier geht es nur um Finanzen!