Endet ein Mietverhältnis durch Abmeldung von Amts wegen?
Der Mieter hat seine Wohnung aufgegeben und hat seit über einem Jahr nicht mehr dort gewohnt und keine Miete mehr bezahlt. Nun wurde er vom Amt abgemeldet, da er nicht mehr dort angetroffen wurde. Die Wohnung wurde nicht geräumt und die Schlüssel nicht übergeben. Es gibt keinen Räumungstitel.
Ab wann gilt das Mietverhältnis als beendet?
Vielen Dank!
4 Antworten
Wenn das Mietverhältnis ordentlich gekündigt wurde, endet das Mietverhältnis mit dem entsprechenden Termin, zu dem die Kündigung erfolgt. Mietrückstände über eine längere Zeit könnten auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Der Mieter könnte dagegen Rechtsmittel einlegen, um die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen, aber das war hier anscheinend nicht der Fall.
Eine Räumungsklage ist ein Mittel zur Durchsetzung der Rechte des Vermieters, Kontrolle über die Mietsache zu erlangen, d.h. kann nach einer rechtskräftigen Kündigung erfolgen, wenn der Mieter sich weigert. Meines Erachtens ist jedoch die Räumungsklage keine Voraussetzung für die Beendigung des Mietverhältnisses, da dieses bereits mit Inkrafttreten der Kündigung endete.
Die Gegenstände in der Wohnung können vom Vermieter auch gepfändet werden, um Mietrückstände zu begleichen.
Ein Mietverhältnis endet durch Kündigung. Hat der Vermieter denn gekündigt?
Dann ist die Anwältin entweder sehr dreist oder unwissend. Du hast doch hoffentlich auch eine/n Anwältin/Anwalt?
:D Ja, das stimmt: sehr dreist! Macht mir die Hölle heiß (Fachanwältin für Mietrecht!) und mein Anwalt hat die Ruhe weg ... :(
Mit einem Räumungstitel wär die Sache klar, aber das kostet Geld ... und der Mieter ist weg und wird polizeilich gesucht. Das hindert ihn aber nicht zu behaupten, ich hätte seine Wohnung leer geräumt, würde eine Beweisaufnahme vereiteln und wäre schadenersatzpflichtig :(
De facto schon aber nicht hauptsächlich wegen der Abmeldung. Nicht nutzen und nicht zahlen genügen.
Ok, danke für die Antworten.
Der Mieter wehrt sich mittels Anwalt, bestreitet Kündigung und will trotz Umzug ins Ausland Whg. unbedingt behalten ... verstehe nicht warum.
Um weiter Ärger zu machen ...?
Ja, aber der Mieter ist nicht ausgezogen.
Seine Anwältin behauptet, das Mietverhältnis würde weiterbestehen ohne Räumungsklage.