Haftstrafe abgesessen, keinen festen Wohnsitz?
Hallo,
ein Kumpel von mir sitzt im Moment im Gefängnis. Da er fast 19 ist denke ich JVA bin mir aber nicht sicher… Seine Haftstrafe läuft Ende Februar ab, da er aber keinen festen Wohnsitz mehr hat, muss er anscheinend drin bleiben bis er wieder einen Wohnsitz hat. Ich kann mir das nicht vorstellen weil er ja dann seine strafe schon abgesessen hat.
Muss er wirklich in der JVA bleiben oder kommt er da in eine Einrichtung bis er sich wieder eine Wohnung leisten kann?
Danke schonmal :)
*Er ist vor dem 18 Geburtstag in die JVA gekommen und hat eine Sozialarbeiterin.
3 Antworten
Wer Dir das erzählt hat, erzählt nicht die Wahrheit.
Die JVAs unterhalten soziale Dienste, die Häftlinge auf die Entlassung vorbereiten. Die Häftlinge bekommen rechtzeitig Ausgänge in denen sie die Wohnung.
Über den Entlassungstag hinaus, darf ein Häftling gar nicht in der Anstalt bleiben, das wäre Freiheitsberaubung. Ggf. würde man ihn sozusagen auf die Straße setzen und er müsste für einige Tage in ein Obdachlosenasyl.
Demnach ist er im Jugendvollzug.
Da wird es ggf. schon anders sein, aber nicht so, dass er im Vollzug bleiben kann. mit 18-21 gilt er ja als Heranwachsender und da wird sich ggf. auch noch das Jugendamt für ihn verwenden. Eventuell kann er in eine Wohngruppe einziehen.
Das ist großer, riesengroßer Blödsinn.
Die JVA behält niemanden, nur weil der im Anschluss keinen Wohnsitz hat.
Dafür gibt es Obdachlosenheime und das Sozialamt.
das ist quatsch. niemand muss oder darf im gefängnis bleiben, wenn er keine wohnung hat. google doch mal "haftentlassung keine wohnung". da findest du eine vielzahl an treffern und anlaufstellen für solche fälle
Ist das dann was anderes wenn er mit 17 in die jva kam? Jetzt ist er ja schon 18 aber anscheinend gelten da dann andere Regeln.