Wohnriester-Frage: Immobilienwechsel
Anscheinend gibt es gesetzliche Neuerunge zu Wohnriester. Ich verstehe nicht was gemeint ist, wenn da steht " Bei Verkauf des Wohneigentums hat man nun mehr Zeit den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere Immobiie zu investieren. Die Frist verlängert sich auf 2 Jahre vor und 5 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraum, in dem die Wohnung letztmals selber bewohnt wurde. Wie kann man zwei Jahre im Voraus etwas investieren und was ist mit Veranlagungszeitraum gemeint. Danke!
1 Antwort
Hallo dalli,
gerne möchte ich versuchen Dir weiterzuhelfen.
Der Veranlagungszeitraum ist die Zeit, in der Du Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie – und somit förderberechtigt – bist (sofern nichts anderes wie z.B. Dein Beschäftigungsverhältnis dagegen spricht).
Bzgl. der Fristverlängerungen möchte ich Dir gerne zwei Beispiele geben: Du kaufst eine Eigentumswohnung, in der aktuell noch ein Mieter drin ist und kannst erst in zwei Jahren einziehen. Dann hast Du bereits jetzt investiert und kannst Wohnriester beantragen, obwohl der Veranlagungszeitraum erst in zwei Jahren beginnt (weil dann selbstgenutzt).
Wenn man bereits Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie ist und diese mit Wohnriester finanziert hat, entfällt beim Verkauf die Förderfähigkeit (man ist dann ja kein Eigentümer mehr). Derzeit hat man nach dem Verkauf der Immobilie vier Jahre Zeit, eine neue selbstgenutzte Immobilie zu erwerben, um eine Sofortbesteuerung zu verhindern. Diese Frist wird nun auf fünf Jahre ausgeweitet.
Diese Änderungen treten jedoch erst ab dem 01.01.2014 in Kraft.
Weitere Informationen zum Thema Wohnriester bekommst Du auch bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen unter der Telefonnummer 03381 21 22 23 24.
Ich hoffe, Ich konnte Dir hiermit weiterhelfen.
viele Grüße Kurt,
Interhyp AG