Auf das Ausklammern des Mutterschutzes vertichten?
Hallo liebe Leute, ich hatte eine ähnliche Frage gestellt, aber jetzt muss ich meine Frage noch einmal stellen weil ich anscheinend zu blöd bin um das Ganze zu verstehen.
Ich bekomme wenn alles klappt nächstes Jahr ein Baby und möchte natürlich dass mein Elterngeld höher wird und habe deswegen vor einen Steuerwechsel vorzunehmen in die Steuerklasse drei. Jetzt habe ich aber erfahren, dass man mindestens sechs Monate vor vor der Geburt des Kindes die günstigere Steuerklasse haben muss weil es sonst nicht berücksichtigt wird. Unter normalen Umständen erreiche ich dies aber nicht und müsste dafür den Monat des Mutterschutzes miteinbeziehen. Dies geht wenn man auf die ausklammerung des mutterschutzes verzichtet.
so hier ist jetzt meine Frage was bedeutet das? was bedeutet das für mich finanziell, ich verstehe einfach den Satz nicht auf das ausklammern des Mutterschutzes zu verzichten. bitte um Erläuterung :)(
1 Antwort
Unter normalen Umständen erreiche ich dies aber nicht
Das verstehe ich nicht: Wenn du z.B. jetzt schon wechselst und im Januar schwanger werden würdest, hättest du problemlos die überwiegende Zeit die neue Steuerklasse.
Während der Mutterschutzfristen gehst du ja nicht arbeiten und bekommst steuerfreie Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld). Diese steuerfreien Leistungen fließen nicht mit in die Berechnung des Elterngeldes ein. Das würde also eine Benachteiligung bedeuten, wenn man diese 6 Wochen vor Geburt nicht ausklammern würde.
Du hast nicht geschrieben, dass du bereits schwanger bist! Ich bin von einem hypothetischen Bsp ausgegangen.
Meine Frage ist was das auslassen des ausklammerns bedeutet
Ja, das Gegenteil von dem, was ich oben geschrieben habe...
Wenn die Mutterschutzfrist wg. der Zeit mit in die Elterngeldberechnung einbezogen werden soll (also das Auslassen des Ausklammerns), hast du 6 Wochen ohne Erwerbsentgelt in der Berechnung mit drin. Darüber schmälerst du also auch dein Elterngeld. Ob die günstigere Steuerklasse das am Ende ausgleicht, muss halt durchgerechnet werden.
Okidok. Verstehe so langsam die Materie😂aber ein Beschäftigungsverbot hat damit nix zu tun oder? Ich hatte das nämlich so verstanden, dass das verzichten auf das ausklammern bedeutet, dass man auf den Mutterschutz verzichtet und somit arbeiten geht. Würde ja aber bei einem Beschäftigungsverbot gar nicht gehen. Oder sind das wieder 2 paar schuhe?
Ich hatte das nämlich so verstanden, dass das verzichten auf das ausklammern bedeutet, dass man auf den Mutterschutz verzichtet und somit arbeiten geht.
Nein, das bedeutet es nicht. Man kann es natürlich so machen, dass man bis zur Geburt arbeiten geht, wenn man die Zeiten bis ran braucht. Dann hat man auch Erwerbseinkommen und keine Einbußen bei der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Vor der Geburt ist es zulässig, dass die Frau auf eigenen Wunsch weiterarbeitet. Habe ich selbst so gemacht.
Geburtstermin 18.7 und mutterschutz ca. 6.6. Wenn der Antrag jetzt gestellt wird dann würde er erst ab Januar gelten und es wären keine vollen sechs Monate
Meine Frage ist was das auslassen des ausklammerns bedeutet