Wohnrecht nur für einen Teil einer Immobilie?
Guten Tag,
ich möchte ein Haus mit Einliegerwohnung kaufen. In der Einliegerwohnung wohne ich momentan. Der Hausbesitzer möchte das Haus verkaufen und mit Wohnrecht in der Einliegerwohnung leben.
Für einen Kredit habe ich mich an einen Finanzvermitler gewandt. Der sagt mir jetzt das ich keinen Kredit von der Bank bekomme mit dem Wohnrecht, weil sich dieses immer auf das ganze Haus bezieht. Als lösung wurde mir geraten das Haus zu teilen, damit das Wohnrecht dann nur in die Einliegerwohnung eingetragen wird.
Geht das wirklich nicht ohne eine Teilung?
3 Antworten
Die Auskunft des Verfmittlers ist nicht korrekt.
Wohnrecht kann ich eintragen auf das ganze Haus, einzelne Wohnungen oder auch nur auf einzelne Zimmer. Wesentlich ist, dass es entprechend formuliert und der Umfang genau bezeichnet ist.
Im angefragten Fall handelt es sich offensichtlich um ein "Zweifamilienhaus", die aus steuerlichen Gründern gern gewählte Variante "Haus mit Einliegerwohnung".
Bei einer Finanzierung wird die Bank den Beleihungswert des "Zweifamilienhauses" und den rechnerischen Wert des Wohnrechts ermitteln.
Dann kommt es darauf an, ob der Beleihungswert
- um den Wert des Wohnrechts gekürzt wird, also weniger Kredit möglich ist
- in der ermittelten Höhe bleibt und das Wohnrecht bei einer Grundschuldbestellung im Rang nachgehen muss (evtl. Rangrücktritt).
Die Variante liegt dabei primär im Ermessen der Bank. Es kommt hier auch auf den rechnerischen Wert des Wohnrechts an, wie er im Verhältnis zum Beleihungswert ist.
Das ist in der Abteilung für Baufinanzierung jetzt zwar nicht unbedingt das Tagesgeschäft, aber das erforderliche Wissen, so etwas abzuwickeln, ist definitiv vorhanden, und auch solche Kredite werden vergeben.
Ein Finanzvermittler ist hier evtl. der falsche Ansprechpartner, besser, dazu eine zunächst ja unverbindliche Anfrage gleich direkt bei z.B. Deiner Hausbank (wo das Girkonto ist) zu stellen.
Theoretisch ja, praktisch wohl nicht.
Keine Bank lässt sich auf dieses Theater ein mit einer komplizierten Formulierung des Wohnrechts im Vertrag und das Wohnrecht stünde ja auf jeden Fall im Grundbuch an erster Rangstelle. das wird nicht klappen.
Das klappt nur mit der Aufteilung, weil dann beide Einheiten ein jeweils eigenes Grundbuchblatt haben.
Es gibt eine einfache Lösung: Lass das Wohnrecht einfach im Rang nach der Grundschuld der Bank , die du für die Finanzierung des Kaufs brauchst , und nur auf der Einliegerwohnung eintragen. Der künftige Wohnrechtberechtigte muss aber zustimmen. Dann wird das Wohnrecht nur an 2. Rangstelle bewertet und deine Grundschuld ist erstrangig. Dann wirst du ohne Probleme eine Finanzierung bei deiner Hausbank (hoffentlich hast du eine und bist nicht auf einen "Vermittler" angewiesen, der auch noch falsche Ratschläge gibt und nur zusätzliche Kosten verursacht ) bekommen.