Wird bei Tod eines Elternteils ein Vormund bestimmt fürs Kind in Sachen Erbe?

2 Antworten

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Unter welchen Bedingungen von Amts wegen Anordnung von Vormundschaft über Minderjährige zu erfolgen hat, ist hier zusammengefaßt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft

Der von Dir genannte Fall ist nicht dabei. Allerdings ist natürlich klar, dass dann, wenn Anordnungen in Bezug auf die gemeinsame Erbschaft zu treffen sind (z.B. ein Grundstück zu verkaufen ist etc) es für diese Einzelmaßnahme dennoch der Bestellung eines Vormunds bedarf. Allerdings ist das keine große Maßnahme. Deine Furcht davor erscheint mir übertrieben.

Deine zweite Frage zu bewerten ist etwas schwierig: Das Berliner Testament setzt Kinder nur zu Erben des letztversterbenden Ehegatten ein. Die Situation eines gemeinsamen Erbes besteht also nicht. Was aber besteht, ist der Pflichtteilsanspruch des Kindes, den dieses ja sehr wohl geltend machen könnte, im minderjährigen Alter eben mit Hilfe des Vormunds.

Ein/e Halbwaise bedar keines Vormundes, so denn ein Elternteil erziehungs- und vermögenssorgeberechtigt verbleibt.

Und mit einer geplanten wechselseitigen Verfügung eines Berliner Testamentes würde es ohnehin nicht erben, sondern erst bei Nachversterben des Ehegatten Nacherbe des Gesamtnachlasses der Eltern.

Am einfachsten wäre sonst die Anordnung einer Testatamenstvollstreckung, idealerweise ein Steuerberater, der bei seinem Selbstversterben das Mandat vom Firmennachfolger fortführen lässt, um dem Kind sein eigenes ihm zugedachtes Erbe oder Vermächtnis vor fremdem Zugriff, auch des Ehepartners, zu sichern.

G imager761