Wohngeld und Autofinanzierung?
Hallo, ich mache Ausbildung und verdiene netto 600€. Ich will ein Auto finanzieren (ca. 12.000€)
Wenn ich ein Auto finanziere, kann ich Wohngeld beantragen?
Ich freue mich auf eure Meinungen.:)
4 Antworten
Schmunzel .... Auszubildende generieren keinen Wohngeldanspruch. Zudem selbst wenn müsste man nach geltendem Recht mindestens 80 % des Bedarfs = 80% der Mietkosten zuzüglich 80 % des Regelsatzes = von 563 Euro nach SGB II aus eigener Kraft erwirtschaften.
Außerdem aus welchen Mitteln würdest Du die monatlichen Gesamtkosten für ein Auto ..... Kreditrate ca. 200 Euro + Versicherung + KFZ-Steuer + Kraftstoff + Inspektionen/ Reparaturen + TÜV-Gebühren von Deinem mageren Auszubildenden-entgelt stemmen wollen.
Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass Banken Auszubildenden keinen Kredit gewähren, da deren Entgelt deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze = 1409,99 Euro liegt.
Also - vergiss es - Seifenblase geplatzt.
Wie teuer darf ein Auto bei Wohngeld sein?
Ihr Auto darf bis 7.500 EUR wert sein. Auch mehr ist möglich, was 7.500 EUR übersteigt, wird Ihnen dann aber als Vermögen angerechnet.
https://www.sozialhilferechner24.de/schonvermoegen-sozialleistungen/
@wilees
vielen Dank für die Berichtigung... du hast vollkommen Recht...den Link verwechselt.... ich meinte eigentlich den obigen...
NULL Chance!
Ohne Bürge wird keine Bank diese Finanzierung eingehen!
Google mal: Pfändungsfreigrenze! 😜😁😎
Beantragen kannst Du es, aber ich würde davon ausgehen, dass Dein Einkommen nicht hoch genug ist, um auch welches zu bekommen. Ein Autokredit - den Du mit so geringem Einkommen in der Größenordnung vermutlich auch nicht bekommst, aber Du schreibst ja nicht, wie hoch der Kredit sein muss - hat m.W. keinen Einfluss.
Hier verwechselst Du dem Anschein nach etwas ....
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html
Was erhebliches Vermögen ist, wird in der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift ausgeführt. Danach kann in der Regel das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 30.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen. Hierzu rechnen insbesondere Geld und Immobilien.
dieser Wert galt mal in Verbindung mit Hartz IV