Wohngeld?

3 Antworten

Das wird kein Problem sein.

Es ist häufig so, dass die vermieter einen solventen Bürgen möchten für die Miete.

Also kein Problem. Sollte es wirklich RÜckfragen geben, ist es über die Meldestelle zu bescheinigen, dass Du allein lebst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Der Vermieter möchte allerdings, dass mein Stiefvater den Mietvertrag mit unterschreibt.

Heutzutage ein relativ übliches Procedere bei jungen Mietern, um einen zahlunngskräftigen Mithaftenden zu haben. Sollte jedoch hinsichtlich eines Wohngeldanspruchs keine Auswirkungen haben. Du kannst Dir bei Bedarf vom Einwohnermeldeamt eine Bestätigunng über die in dieser Wohnung gemeldeten Mieter ausstellen lassen.

Ich seh das anders, wenn es weitere haftende Personen gibt, haben diese zu zahlen, bevor es staatl. Unterstützung gibt. Immerhin sind sie vertraglich verpflichtet.

Am besten fragst du die Wohngeldstelle.


Flocke0230 
Beitragsersteller
 23.12.2023, 09:46

Ja,das kann ich natürlich auch noch machen.Dachte nur, dass vllcht hier jmd schon mal diese Erfahrung gemacht hat ..

Alarm67  23.12.2023, 07:38

Sorry, Blödsinn!

Flocke0230 
Beitragsersteller
 23.12.2023, 09:45
@Alarm67

Du siehst es also auch eher so, dass es kein Problem darstellen sollte?