Wohngeld - Rückerstattungen melden?
Hey Leute. Ich wollte mal nachfragen, ob man bei der Wohngeldbehörde melden muss, dass man Geld aufs Konto bekommen hat wie beim ALG II.
Ich habe derzeit einen Antrag laufen. Die Leute da sind leider so gut wie nie zu erreichen und schreiben auch keine Mails zurück. Vorbeikommen kann ich ebenso nicht. Anrufen geht nicht. Deshalb die Frage an euch:
Wenn ich etwas online kaufe und dann zurücksende und somit das ausgegebene Geld wieder aufs Konto bekomme. Muss ich das der Wohngeldstelle melden? :) oder sonst so ähnliches?
Danke im voraus!
3 Antworten
Wenn ich etwas online kaufe und dann zurücksende und somit das ausgegebene Geld wieder aufs Konto bekomme. Muss ich das der Wohngeldstelle melden? :)
Natürlich nicht, Du hast ja nur Deinen Kraufpreis erstattet bekommen.
Wohngeld wird nach Einkommen bzw. laufenden monatlichen Geldeingängen gewährt. Was Du hier gerade schilderst, ist sowas von egal/latte!
Melden nicht, aber eventuell erklären wenn man wieder einmal aufgefordert wird Kontoauszüge vorzulegen.
Wurde tatsächlich bisher nix angefordert. Das war nur immer bei Bürgergeld so. Danke!