Wochenarbeitszeit Musikschule?
Hallo und guten Morgen. Ich bin als Lehrkraft angestellt an einer Musikschule. Ich bin für die Musikschule in der Woche 5 Tage tätig. Meine Wochenarbeitszeit beträgt 13 Zeitstunden. Mein Chef rechnet den Monat mit einen Wochenfaktor mit 4,0. Das bedeutet das ich jetzt für den Monat Oktober 2024 der bei mir 23 Arbeitstage hatte nur 20 Arbeitstage bezahlt bekommen habe. Laut meiner Kenntnis existiert im deutschen Arbeitsrecht ein Wochenfaktor von 4,35 ( 52,2 Wochen : 12 Monate = 4,35 )
Ich habe mein Chef darauf angesprochen. Er meinte dieser Faktor gilt nur für normale Angestellte, jedoch nicht für Lehrkräfte. Da ich im Jahr nur Anspruch auf 6 Wochen Urlaub habe, ich jedoch durch die gesamten Ferien insgesamt 12 Wochen frei habe besteht ein Ferienüberhang der ja auch bezahlt werden muss. Dies war die Begründung seinerseits für den Wochenfaktor von 4,0 den er festgelegt hat.
Für das Jahr 2025 habe ich eine Proberechnung durchgeführt. Beim Wochenfaktor von 4,0 würde ich über das gesamte Jahr 2025 21 Arbeitstage verlieren, die ich geleistet habe und die mir nicht abgerechnet würden. Er möchte mit den eingesparten Geld meinen Ferienüberhang bezahlen.
Meine Frage ist nun: 1. darf er einen Wochenfaktor von 4,0 selbst bestimmen? 2.gilt nicht im deutschen Arbeitsrecht gesetzlich ein Wochenfaktor von 4,35 ? 3. Gibt es einen Wochenfaktor speziell für Lehrkräfte?
1 Antwort
Ich vermisse bei Deiner Proberechnung noch den Ferienüberhang. Du bekommst also 30 Tage/6 Wochen Gehalt ohne Leistung, das sind doch 9 Tage mehr als die von Dir berechneten 21 Tage durch den herabgesetzten Wochenfaktor.
Irgendwo muss doch der Ferienüberhang einbezogen werden. Da gibt es sicher verschiedene Methoden. Diese sieht mir grob besehen nicht so nachteilig für Dich aus.
Ich bekomme nur Gehalt für den geleisteten Unterricht. Ich bekomme keine Vorbereitung des Unterrichts bezahlt die ja auch im Monat mehrere Stunden in Anspruch nehmen .Diese Vorbereitung findet natürlich auch in der Zeit statt indem der Ferienüberhang liegt. Also eine Leistung wird schon erbracht. Mir geht es in erster Linie aber darum ob man einen Wochenfaktor von 4,0 für den Monat nehmen kann. Der Monat im Arbeitsrecht in Deutschland hat aber meines Wissens den Wochenfaktor 4,35.