Wo muss ich die Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung angeben?
Hallo,
ich habe neben meinem Hauptberuf (Festanstellung, Abeitnehmerin) freiberuflich in als Betreuerin/Übungsleiterin für Kinder bei Ferienprojekten und SPielplatzprojekten gearbeitet. Der Betrag, den ich dafür bekommen habe liegt unter dem Steuerfreibetrag von 2400 EUR/ Übungsleiterpauschale. Wo gebe ich die Summe in der Steuererklärung an? Wenn die nebenberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis gelaufen ist muss ich die Übungsleiterpauschaledann in Anlage S, Zeile 44 angeben?
Oder unter Anlage N, weil ich in meinem HAuptberuf Angestellte bin?
Ich habe teilweise gelesen dass Anlage S, Zeile 10 und 44 die richtigen Zeilen sind. Wenn ich den Betrag bei der Zeile 10 angebe wird er allerdings doch versteuert..
Ich freue mich über hilfreiche Antworten.
DAnke!
2 Antworten
In diesem Artikel steht es, ziemlich weit unten.
Vielen lieben Dank!
Den Artikel hatte ich auch schon gelesen. Dann werde ich es mal so machen wie du es schreibst :) In dem Falle bleibt die Zeile 10 dann leer...weil ich den Betrag von 2400 EUR nicht übersteige.
Also ich glaube, dass man in Zeile 10 nur den zu versteuernden Anteil eintragen muss, also den Betrag/Gewinn der 2.400,-€ übersteigt. In Zeile 44 gibt ja neben dem Gesamtgewinn sowohl den steuerfreien Anteil an als auch, in welcher Zeile man den Rest eingetragen hat. Zeile 4 oder 5 käme ja auch in Betracht für den zu versteuernden Anteil.
Und wegen solcher kleinen Fragen würde ich notfalls auch beim FA anrufen.
Hallo,
Arbeitnehmer tragen Summen von bis zu 2.400 Euro in die Anlage N in Zeile 26 ein.
Überschreiten die Zahlungen die Pauschale, wird der Restbetrag als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N eingetragen.
Quelle:
https://www.google.com/amp/s/taxfix.de/steuertipps/uebungsleiterpauschale-absetzen/amp/